AfD-Fraktionen in Baden-Württemberg: Die Wiedervereinigung kommt später
Die gespaltene AfD im Landtag geht noch nicht wieder zusammen. Mit zwei Fraktionen hat sie mehr parlamentarischen Einfluss.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hatten sich bereits am Wochenende mit SPD und FDP geeinigt, unter diesen Bedingungen einen von den beiden Fraktionen gemeinsam beantragten Untersuchungsausschuss zu verweigern. Das Verhalten der AfD widerspreche dem Geist des Minderheitenschutzes. Laut Landtagsstatuten muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn dies von mindestens einem Viertel der Abgeordneten oder von zwei Fraktionen beantragt wird.
„Soll die AfD doch vom Staatsgerichtshof klären lassen, ob sie mit ihrem taktischen Verhalten die Landtagsstatuten missbraucht oder nicht“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Wolfgang Reinhardt, gegenüber der taz. Er wolle zudem das Landtagsgesetz so ändern, dass vom Minderheitenschutz künftig nur noch Fraktionen profitieren, die tatsächlich aus zwei Parteien bestehen.
Anfang Juli war die AfD-Fraktion wegen des Streit um den AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon und dessen antisemitische Schriften zerbrochen. Kurz danach hatten die Fraktionen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragt, der angebliche Verflechtungen von Parteien und Linksextremismus im Land untersuchen soll. Bei einer gemeinsamen Klausurtagung vergangene Woche in Titisee-Neustadt hatten sie dann ihre Wiedervereinigung angekündigt.
Die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) forderte die AfD auf, den Zusammenschluss bis zur Parlamentssitzung am 28. September zu vollziehen. „Das Parlament ist keine Spielwiese“, mahnte Aras. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die beiden Fraktionen bewusst ihren Zusammenschluss verzögerten.
Rüdiger Klos, designierter Vizefraktionsführer, erklärte: „Uns schreibt niemand außerhalb der AfD vor, was wir zu machen haben.“ Zunächst müsse geklärt werden, ob eine Fraktion der anderen beitrete, oder eine neue Fraktion gegründet werden müsse. Meuthen, der auch zukünftig die Fraktion führen soll, führte rechtliche und organisatorische Gründe für die Verzögerung an. „Ich glaube nicht, dass wir das bis zum 28. September schaffen“, sagte er. „Das hat nichts mit Taktik zu tun.“ Auf Anfrage der taz bestritt er Gerüchte, dass es eine Bedingung für die Fusion beider Fraktionen gewesen sei, den Untersuchungsausschuss noch getrennt durchzusetzen: „Das ist Quatsch, das stimmt nicht“, sagte Meuthen in Berlin.
Es dürfte in der Sache auch um Geld gehen. Allein die neu gegründete ABW-Fraktion hat nach Berichten der FAZ Fraktionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro, die im Fall ihrer Auflösung verfallen würden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ungerechtigkeit in Deutschland
Her mit dem schönen Leben!
Verkauf von E-Autos
Die Antriebswende braucht mehr Schwung
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Warnstreiks bei VW
Der Vorstand ist schuld
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht
Die HTS in Syrien
Vom Islamismus zur führenden Rebellengruppe