Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen: Interimsprothese statt Brücke
„Gesundheitskarten“ bieten nur kleine Verbesserungen für Geflüchtete. Leistungen bleiben eingeschränkt und sind nicht klar definiert.
Das Gesetz sieht vor, bei Flüchtlingen im Asylverfahren oder mit Duldungsstatus nur „akute Erkrankungen“ und „Schmerzzustände“ zu behandeln, Zahnersatz nur zu gewähren, wenn das „unaufschiebbar“ ist, und nur „zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Leistungen“ zu erbringen. Was diese Einschränkungen für Flüchtlinge in den Arztpraxen bedeuten, davon können vor allem die Zahnmediziner ein Lied singen.
„In vielen Kommunen wird die Finanzierung von Zahnersatz für Flüchtlinge kategorisch abgelehnt“, berichtet Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, „die Zahnlücken nach einer Extraktion bleiben bestehen, auch bei den Frontzähnen, das kann schon soziale Ausgrenzung bedeuten“.
Doch auch Wurzelbehandlungen werden in vielen Kommunen nicht von den Sozialbehörden übernommen. „Es haben sich Kollegen an uns gewandt, weil eine Kommune die Kostenerstattung für Wurzelbehandlungen ablehnte“, erzählt Oesterreich. Hat der Arzt den Flüchtling schon versorgt, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Großzügigkeit in Hamburg und Bremen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer fordern daher bundeseinheitliche, zumindest ländereinheitliche Leistungskataloge für die Behandlung von Flüchtlingen, an denen sich die Zahnärzte orientieren können.
Als vergleichsweise großzügig bei den zahnmedizinischen Leistungen gelten Hamburg und Bremen. Hier wurden Gesundheitskarten eingeführt. In Hamburg und Bremen rechnen die Ärzte mit der AOK Bremen/Bremerhaven ab, wobei die zuständige Sozialbehörde den Kassen die Kosten erstattet. Die Finanzierung von Zahnersatz wird nicht kategorisch abgelehnt, aber es gibt deutliche Unterschiede zur Normalversorgung.
„Man würde zur Versorgung einer Lücke keine Brücke, sondern eher eine einfache Variante wählen, etwa eine Interimsprothese“, erklärt Stefan Baus, Sprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Hamburg. Das ist eine einfache Kunststoffprothese, die mit Klammern an den Nachbarzähnen befestigt wird.
Aber auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg wies in einem Rundschreiben an die Zahnärzte darauf hin, dass die konservierend-chirurgischen Behandlungen streng auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit abzielen müssten. Wurzelspitzenresektionen oder die Revision von Wurzelbehandlungen werden „nicht übernommen“, erklärt Baus.
Kein Anspruch auf Reha
Die Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz gelten grundsätzlich auch für allgemeinmedizinische Behandlungen der Flüchtlinge. Laut einer Auflistung des Hartmannbunds haben sie keinen Anspruch auf Vorsorgekuren, Rehamaßnahmen, kieferorthopädische Behandlungen. „Eine klare Definition der Leistungen in einem Katalog würden wir begrüßen“, sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.
Die verbreitete Vorstellung, kranke Flüchtlinge könnten das Gesundheitssystem ruinieren, wenn sie nur freien Zugang zum Gesundheitssystem hätten, wird durch die Abrechnungsdaten etwa aus Bremen nicht gestützt.
„Die Behandlungskosten pro Person sind bei den Flüchtlingen eher niedrig im Vergleich zur deutschen Bevölkerung“, sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen. „Die Flüchtlinge sind eher jung, sie bewegen sich zu Fuß, da sieht man kaum übergewichtige Menschen“, so der AOK-Sprecher. Teure und langwierige Krankheiten wie Diabetes, Herzkrankheiten und Krebs seien eher selten.
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