Ärztin Kristina Hänel auf Lesereise: Ein Tagebuch, kein Pamphlet
Medizinerin Kristina Hänel stellt das Buch vor, das ihren Kampf gegen den Paragrafen 219a beschreibt. Immerhin: Das Thema neu besetzt hat sie.
BREMEN taz | Mit ihrem gerade erschienenen „Tagebuch einer ‚Abtreibungsärztin‘“ ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel derzeit auf Lesereise. Der Titel wird nicht ihre Wahl gewesen sein, beschreibt sie in dem lesenswerten Buch doch, wie sie diese in Medien geprägte Zuschreibung schmerzt, weil sie so viel mehr sei: Oma, Reit- und Familientherapeutin, Rettungsärztin, Musikerin, Triathletin.
In einer klaren Sprache erzählt sie aus diesem reichen Leben, sie schildert Erlebnisse, Gefühle und Beobachtungen und kommentiert sparsam. Das Buch ist ein Tagebuch, kein Pamphlet, und es ist so interessant zu lesen, weil sie das Persönliche immer in einen gesellschaftlichen Kontext stellt.
Im Vordergrund steht Hänels Kampf gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, der sie international bekannt gemacht hat. Begonnen hatte er im September 2017 mit einem Artikel in der taz. Darin hatte sie öffentlich gemacht, dass sie vor Gericht steht, weil auf ihrer Homepage Informationen über den Eingriff stehen. Dass sie sich anfangs dafür geschämt hat, als hätte sie etwas verbrochen, erfährt man im Buch. Selbst wer alle Artikel über sie gelesen hat, lernt viel neues, etwa über das zögerliche Handeln der Grünen und Pro Familia.
Hamburg: 12.4.2019, 19 Uhr (Einlass 18:30 Uhr), Gesundheitszentrum St. Pauli Haus 1
Kiel: 13.4.2019, 18 Uhr, Literaturhaus SH
Flensburg: 14.4.2019, 11 Uhr, Weinkontor Robert Gavin
Lübeck: 14.4.2019, 18 Uhr, Museum für Natur und Umwelt
Oldenburg: 15.4.2019, 19 Uhr, Bibliothekssaal Uni Oldenburg, Campus Haarentor
Passau: 18.5.2019, 20 Uhr, Cineplex Passau
Nürnberg: 19.5.2019, 19 Uhr, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Aufseß-Saal
Gewonnen hat Hänel den Kampf noch nicht. Fanatische Abtreibungsgegner*innen können Ärzt*innen wie sie immer noch mit Strafanzeigen bedrohen. Denn die Gesetzesänderung, die CDU und SPD im Februar im Bundestag beschlossen haben, erlaubt Mediziner*innen jetzt zwar die öffentliche Information darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Immer noch verboten sind ihnen alle weiteren Angaben über Methoden und Risiken.
Was Hänel geschafft hat: Der Diskurs über Schwangerschaftsabbrüche wird nicht mehr wie die letzten 25 Jahre von denen bestimmt wird, die sie am liebsten ganz verbieten würden. Die „Angst vor Sanktionen wegen §219a“, schreibt sie, habe die zum Schweigen gebracht, die den blutigen Bildern von toten Babys etwas hätten entgegen setzen, die die angeblichen „Lebensschützer*innen“ mit der Realität hätten konfrontieren können. „Sie hatten das Thema in Alleinherrschaft. Damit wird jetzt Schluss sein.“