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Älteste Schweizer Bank schließtDas Ende einer steinalten Bad Bank

Das renomierte Geldhaus Wegelin stellt das Bankgeschäft ein. Die Schweizer hatten von 2002 bis 2010 amerikanischen Steuerhinterziehern geholfen.

Die Staatsanwälte hoben hervor, es sei zum ersten Mal eine ausländische Bank wegen eines derartigen Steuervergehens in den USA belangt worden. Bild: dpa

ZÜRICH dpa | Es war ein Ende mit langer Vorankündigung. Dass die einst so renommierte Bank Wegelin – das älteste private Geldhaus der Schweiz – sich unter dem Druck amerikanischer Steuerfahnder selbst auflösen würde, hatte sie schon vor einem Jahr angekündigt.

Damals fegte die Nachricht wie eine Schockwelle durch die Finanzzentren in Zürich und Genf: Nachdem in den USA drei ihrer Manager wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt wurden und auch der gesamten Bank ein ruinöses Strafverfahren drohte, entschlossen sich Wegelin-Chef Konrad Hummler und seine Mitgesellschafter in einem Verzweiflungsakt zum Notverkauf.

Für geschätzt 300 Millionen Franken (250 Millionen Euro) wurde der größte Teil des Geldhauses von der Raiffeisen-Gruppe übernommen. Die führt Wegelins lukratives Geschäft mit wohlhabenden Privatkunden seitdem in einem noblen Institut mit dem Namen Notenstein-Bank weiter. Mit einer wichtigen Ausnahme: Das „vergiftete“ Geschäft mit US-Kunden, die Steuern verstecken wollten, wurde ausgegliedert und noch unter dem Namen Wegelin weitergeführt.

Geschäftszweck dieser Wegelin-„Bad Bank“ war vor allem die eigene Abwicklung bei gleichzeitiger Erleichterung der weiteren Ermittlungen der US-Staatsanwaltschaft gegen potenzielle Steuerbetrüger. Dabei ist mit dem in Banken- und Justizkreisen längst erwarteten offiziellen Wegelin-Schuldeingeständnis nun der wichtigste Meilenstein in Richtung Abwicklung erreicht worden.

Für die Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer und Konrad Hummler war der Flug nach New York zur Teilnahme an der Verhandlung des Bezirksgerichts von Manhattan vermutlich die traurigste Geschäftsreise ihrer Laufbahn. Bruderer gab namens der Bank das Schuldeingeständnis, zwischen 2002 bis 2010 US-Bürgern geholfen zu haben, Steuern vor dem heimischen Fiskus zu verstecken. Und zwar in Kenntnis der Tatsache, dass die Gelder dieser Kunden nicht wie vorgeschrieben bei deren US-Finanzämtern deklariert waren.

74 Millionen Dollar Strafe

Insgesamt geht es um Vermögen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Dollar. Dafür wird die Bank nun eine Buße von rund 74 Millionen Dollar zahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus jeweils grob gerechneten Einzelbeträgen an vermutlich entgangenen Steuereinnahmen, der Rückerstattung illegal gemachter Gewinne sowie einer Geldstrafe.

Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung der Bank ein. Zwar muss das Ende des Verfahrens noch von einem Richter bestätigt werden, was für den 4. März erwartet wird. Aber das gilt als Formalie. „Wegelin wird nach dem Abschluss des US-Verfahrens das Bankgeschäft einstellen“, teilte das Geldhaus Donnerstagabend mit – auch das nur noch eine Formsache, der Vollzug des vor einem Jahr selbst angekündigten Endes.

Doch von „Ende gut, alles “ kann für die Schweizer Bankenwelt nach dem Wegelin-Aus keineswegs die Rede sein. Die Staatsanwälte hoben bei dem Verfahren in Manhattan hervor, es sei damit zum ersten Mal eine ausländische Bank wegen eines derartigen Steuervergehens in den USA belangt worden.

Es wird vielleicht nicht das letzte Mal sein: Die Wegelin-Anklage war Teil eines Feldzugs gegen Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer – längst nicht nur Schweizer – Finanzinstitute. Dutzende Banken stehen dabei im Visier amerikanischer Fahnder, darunter auch die Großbanken UBS und Credit Suisse, die Privatbank Julius Bär sowie die Zürcher und Basler Kantonalbanken.

Herausgabe sämtlicher Kundendaten

Abzuwenden wären Prozesse wohl nur, wenn die betroffenen Banken freiwillig das tun, wozu Wegelin im Zuge des Strafverfahrens gezwungen wurde: Die Herausgabe sämtlicher Daten von Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind. Einige Banken haben damit bereits begonnen. Der logische nächste Schritte wäre zumindest nach Ansicht der sozialdemokratischen Schweizer Partei SP der gänzliche Abschied vom Bankgeheimnis und der Übernahme des weithin üblichen automatischen Informationsaustausches steuerlich relevanter Daten.

Aufmerksam beobachtet wird das Vorgehen der US-Justiz von SPD-Politikern in Deutschland, die im aufziehenden Wahlkampf immer lauter nach einem schärferen Vorgehen gegen Schweizer Banken auch in der Bundesrepublik rufen und dabei auf Amerika als Vorbild verweisen. Dass die Schweiz inzwischen den Weg einer „Weißgeldstrategie“ eingeschlagen hat und die meisten ihrer Banken schwören, seit 2009 keine Schwarzgelder mehr anzunehmen, wird dabei vom Tisch gewischt.

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3 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    Alles sehr durchsichtig.

    Auch hier gilt der bekannte Rechtsatz:

    Was ist ein Konkurs/Liquidation?

    " Das Geld in die Hosentasche stecken

    und den Gläubigern das Jacket überlassen!"

     

    Hut ab - USA!

  • O
    oerli-boerli

    Die USA werden in gleicher Sache auch gegen weitere Schweizer Banken wie Julius Bär und Credit Suisse vorgehen. Die Wegelin-Bank hat mit ihrem Schuldeingeständnis der milliardenschweren Beihilfe zur Steuerhinterziehung nur ein kleines Tor aufgetan, durch das weitere Staaten spazieren werden.

    Die kriminellen Schweizer Banker gaben an, derartige Machenschaften seien in der Schweiz branchenüblich gewesen. 7 Billionen Euro Schweizer Schwarzgeld warten also auf eine neue weltweite Verteilungsrunde.

    Wäre man im Steuerhinterziehungsparadies Deutschland nicht bereits von Steuerhinterzieherparteien regiert, so wüßte man wohl, was zu tun ist: Härter ermitteln, und das Staatsdefizit ließe sich erheblich reduzieren. Vorausgesetzt man entwickelt seitens der Steuergeldverschwenderparteien im Wahljahr 2013 im Steuergeldverschwendungsparadies Deutschland eine tatsächliche Sparneigung an geeigneten Stellen - wovon bislang noch zu wenig zu sehen ist.

  • S
    Sukram

    *Lach*

     

    Schweizer Banken schwören, kein Schwarzgeld mehr anzunehmen...

     

    Wie denn bitte ohne Datenabgleich / Nachfrage bei ausl. Steuerbehörden, vor dem das berüchtigte Bankgeheimnis schützt?

     

    Benannter Herr Hummler, auch Ex-VR-Präsi der ehrwürdigen NZZ und immer noch dort Kolummnenschreiber, hat früher mal Steuerhinterziehung zu einem Menschenrecht erklärt, und es ist allgemein anerkannte Schweizer Meinung, man schütze nur Steuerflüchtlinge vor "überrissenen Steuersätzen".