Adoptionen durch Homosexuelle: Gleichstellung scheint wahrscheinlich
In der Verhandlung über Adoptionen durch Homosexuelle haben sich Experten gegen eine Benachteiligung ausgesprochen. Auch die Richter scheinen überzeugt.
KARLSRUHE dapd/dpa | Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das Recht homosexueller Partner stärken, Kinder zu adoptieren. Das wurde am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung des Ersten Senats in Karlsruhe deutlich. Mehrere Richter deuteten an, dass sie das bisherige Verbot für Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, für grundgesetzwidrig halten.
In der Verhandlung sprachen sich Experten gegen eine rechtliche Benachteiligung von Lebenspartnern aus. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, sagte Nina Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht. Psychologen betonten, dass Kinder in „Regenbogenfamilien“ sich genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen.
Die Karlsruher Richter prüfen, ob das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach derzeitiger Rechtslage können Ehegatten das Kind des Anderen auch dann adoptieren, wenn der es vorher selbst adoptiert hatte. Schwule oder lesbische Lebenspartner können das nicht.
Der Vorsitzende der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, Michael Coester, betonte, eine doppelte Adoption bringe dem Kind rechtliche Vorteile. So seien zwei Elternteile unterhaltspflichtig. Die Frage einer gleichzeitigen, gemeinsamen Adoption durch ein homosexuelles Paar ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Mit einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
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