: Adenauer übernahm NS-Recht
Eine Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht im Nationalsozialismus haben homosexuelle Männer nie erhalten. Im Gegenteil: 1956 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht, daß der von den Nazis verschärfte Paragraph 175 nicht spezifisch nationalsozialistischer Prägung war. Der Paragraph wurde kurz vor 1933 fast aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seit 1935 war nicht nur der Vollzug analen Sexes strafbar, sondern schlechthin Homosexualität. Voyeure konnten mit Zuchthaus bestraft werden, wenn sie vor Gericht zugaben, beim heterosexuellen Verkehr besonders auf den Mann geguckt zu haben.
Ein Entschädigungsgesetz für KZ-Insassen gab es zwar bis 1959, doch Homosexuelle (etwa 15.000) kamen nicht in den Genuß. Vielmehr mußten sie, wenn sie überhaupt bei einer staatlichen Stelle vortrugen, den Rosa Winkel getragen zu haben, damit rechnen, neuerlich verfolgt zu werden. Zwischen 1949 und 1969 wurden 100.000 Männer nach der Naziversion des Paragraphen verfolgt und bestraft. Noch Ende der achtziger Jahre lehnte die Bundesregierung die Aufnahme der Homosexuellen in die Reihe der Opfergruppen ab – mit dem Hinweis auf das rechtmäßige Zustandekommen der Gesetzesverschärfung 1935.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen