Abstimmung im Bundestag: PID könnte zulässig bleiben
Nach langer Debatte entscheidet das Parlament über Gentests an Embryonen. Viele Abgeordnete sind unentschlossen. Am Ende bleibt vielleicht alles, so wie es ist.
BERLIN taz | Wenige Stunden vor der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag am Donnerstag zeichnet sich eine relative Wahrscheinlichkeit dafür ab, dass die PID weiterhin in Deutschland in bestimmten Fällen angewendet werden darf. Grund hierfür ist das parlamentarische Abstimmungsverfahren, für das sich der Ältestenrat ausgesprochen hat.
Danach soll über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe (Totalverbot; Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen; Verbot mit großzügigen Ausnahmen) im Stimmzettelverfahren abgestimmt werden. Die beiden Gesetzentwürfe, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten, kommen in einen zweiten Wahlgang. Dies dürften, gemessen an der Zahl der bisherigen Unterstützer, der Antrag auf Totalverbot einerseits sein (bislang 192 Unterstützer) sowie der Antrag auf ein Verbot mit großzügigen Ausnahmen andererseits (bislang 215 Unterstützer).
Aus diesem zweiten Wahlgang wiederum geht sodann entweder ein Gesetzentwurf als Sieger hervor. Oder aber es erreicht (aufgrund zahlreicher Enthaltungen oder Neinstimmen; immerhin 178 Abgeordnete sind bislang noch unentschlossen) keiner der beiden Entwürfe die notwendige Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In diesem Fall gäbe es weiterhin keine gesetzliche Regelung der PID. Stattdessen würde der Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2010 gelten. Danach ist die PID mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar - und somit nur mit wenigen Einschränkungen grundsätzlich zulässig.
Die Gruppe der 36 Unterstützer um die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne), die ein Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen fordern und dies zuletzt als "Kompromiss" bewarben, will nach Informationen der taz im zweiten Wahlgang mit Nein gegen die beiden verbliebenen Gesetzentwürfe stimmen. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass kein Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.
Röspel kündigte an, mit einer Debatte zur Geschäftsordnung am Donnerstag erreichen zu wollen, dass der Abstimmungsmodus noch kurzfristig verändert wird. Würde über die drei Gesetzentwürfe einzeln und nacheinander abgestimmt, dann sei das fairer, weil es die Chancen seines eigenen Gesetzentwurfs erhöhe, findet Röspel. Er hatte auf die Stimmen der vielen unentschlossenen Parlamentarier gehofft. Die Erfolgsaussichten für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens sind angesichts des Votums des Ältestenrats aber eher gering.
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