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Abstand halten!

Neue StVO: Autos müssen beim Überholen 1,50 Meter Platz lassen, Lkws im Schritttempo abbiegen

Konsequentes Distancing soll Radfahrer vor Unfällen mit Autos schützen. Die neue Straßenverkehrsordnung, die dieser Tage in Kraft tritt, verlangt beim Überholen einen Abstand von 1,50 Meter zwischen Kraftfahrzeug und Velo. Außerhalb von Ortschaften gelten 2 Meter Abstand.

Parken auf Radwegen und Schutzstreifen kostet künftig bis zu 100 Euro und kann sogar einen Punkt in Flensburg einbringen. Auf Schutzstreifen (mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol gekennzeichneten Streifen auf der Fahrbahn) dürfen Autos nicht einmal mehr halten. Außerdem teurer: das Abbiegen ohne Schulterblick und gedankenloses Türöffnen.

Laster über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nun nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Dafür hatte sich der ADFC eingesetzt, weil „Unfälle mit rechts abbiegenden Lkws häufig sind und besonders schwere Folgen haben.“

Radfahrer bekommen mehr Rechte auf der Straße: Die StVO-Novelle erlaubt ihnen ausdrücklich, zu zweit nebeneinander zu fahren, solange genug Platz zum Überholen bleibt. Vom Gehweg sollten sie sich hingegen fernhalten: Dort zu radeln kostet bis zu 100 Euro.

Neue Verkehrsschilder gibt es auch, etwa für Lastenrad-Stellplätze, Radschnellwege oder grüne Rechtsabbiegerpfeile eigens für Fahrräder.

Die neue Verkehrsordnung ist bereits durch Bundestag und Bundesrat. Es wird damit gerechnet, dass sie noch im April in Kraft tritt. Martin Kaluza

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