Abschlussbericht zum BayernLB-Skandal: CSU-Promis handelten "fahrlässig"

Der Abschlussbericht der CSU zum BayernLB-Skandal ist da. Und voilà: prominente CSU-Politiker handelten fahrlässig, zweien von ihnen droht nun sogar eine Schadenersatzklage.

Bayerns ehemaliger Finanzminister Faltlhauser (CSU) nach der Sitzung des BayernLB-Untersuchungssausschusses. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Prominente CSU-Politiker haben im BayernLB-Skandal fahrlässig gehandelt, darunter Eministerpräsident Günther Beckstein, Exparteichef Erwin Huber und Nochlandtagsfraktionschef Georg Schmid. Der frühere bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser handelte womöglich sogar grob fahrlässig. So steht es im am Donnerstag vorgelegten Entwurf zum Schlussbericht des Untersuchungsausschusses. Das Brisante: Der Bericht kommt nicht von der Opposition, sondern von der CSU.

Ein Jahr lang hat ein Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag den Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank durchleuchtet. Das Geschäft im Jahr 2007 kostete die bayerischen Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro. Der Kauf wurde von hochrangigen bayerischen Regierungsmitgliedern abgesegnet, die im Verwaltungsrat die BayernLB kontrollieren sollten.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer von der CSU, hat seinen Abschlussbericht mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt. Damit unterstützt die Mehrheit der Ausschussmitglieder Kreuzers Ergebnisse. Die Verwaltungsräte hätten sich darauf verlassen, von den BayernLB-Vorständen umfassend über Risiken beim Kauf informiert zu werden, so Kreuzer bei der Vorstellung seines Berichts im Landtag. "Das hätten Sie nicht tun dürfen." Die CSU-Minister hätten es versäumt, sich vor Abschluss des Kaufvertrags über Details zu informieren.

Besondere Verantwortung sieht Kreuzer bei zwei Parteifreunden: Faltlhauser und Exsparkassenpräsident Siegfried Naser. Die hätten als der Verwaltungsratschef und dessen Stellvertreter besondere Rechte und Pflichten gehabt. Ob sie grob fahrlässig gehandelt haben, lässt Kreuzer offen. Dabei ist das Wort "grob" entscheidend. Nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit können Naser und Faltlhauser zu Schadenersatz verurteilt werden. Die Entscheidung, ob die beiden CSUler verklagt werden, liegt beim Vorstand der BayernLB.

Er würde bei der aktuellen Sachlage keine Klage einreichen, meint Kreuzer. Er sagt: "Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden kann."

Dafür ist er sich bei der Schuld einer anderen CSU-Größe ganz sicher: dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Dem sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, so Kreuzer. Dass Stoiber seinerzeit in Kroatien Druck für den Verkauf der HGAA an die Bayern gemacht habe, sei "angemessen" gewesen.

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