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■ Am RandeAbschiebungen auch bei Bewährungsstrafe

Berlin (AFP) – Straffällig gewordene Ausländer müssen auch dann mit einer Abschiebung rechnen, wenn sie lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschied, ist die Abschiebung dann zulässig, wenn durch Ausweisung andere Ausländer von ähnlichen Straftaten abgehalten werden können.

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