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■ VietnamesenAbschiebeschutz

Göttingen (dpa) – Vietnamesische Gastarbeiter aus ehemaligen Ostblockländern genießen in der Bundesrepublik Abschiebeschutz. Mit dieser Entscheidung widersprach das Verwaltungsgericht Göttingen am Montag der gängigen Rechtsprechung. Die Gastarbeiter, so entschieden die Göttinger Richter, dürften nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Heimatland eine Verurteilung wegen Republikflucht drohe. Dies sei jedoch nicht „hinreichend sicher“ auszuschließen. Sollten klare Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Abgeschobenen keiner Strafverfolgung unterlägen, müsse neu entschieden werden (Aktenzeichen: 2 A 2012/92).

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