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Abschiebepraxis

Der nach einer Odyssee durch Westafrika wieder in Bremen gelandete Liberianer Thomas B. sitzt weiter in Abschiebehaft. Der mißglückte Versuch des Stadtamtes den jungen Mann in sein Heimatland über Konackry/Guinea und Gambia abzuschieben, wird ihm jetzt als Haftgrund ausgelegt. In dem Beschluß des Amtsgerichts heißt es, daß „er sich strikt geweigert hat, nach Monrovia zu fliegen“. Er habe durch sein Verhalten verhindert, abgeschoben zu werden. Dem Stadtamt Bremen müsse daher „Gelegenheit gegeben werden, einen neuen Weg der Abschiebung zu erkunden“. Trappmann, Leiter des Ausländeramtes, sucht zur Zeit nach einem Kanal B. oszuwerden. Über die neuen Wege möchte er nichts sagen. Von Konackry habe Thomas B. fliegen können, habe sich jedoch geweigert. taz

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