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Abkommen zu Fluggastdaten-WeitergabeFluggastinfos sollen privat bleiben

Das Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht auf der Kippe: Ein EU-Gutachter sieht einen Verstoß gegen die Grundrechte der Bürger.

Gegen die Grundrechte von Bürgern? Die Weitergabe von Fluggastinfos Foto: imago/chromorange

Luxemburg afp | Das geplante Abkommen der EU-Länder zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe. Mehrere darin aufgenommene Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechte der Bürger auf Datenschutz, hieß es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi. Anlass ist die Bitte des EU-Parlaments, ein Gutachten zur Einhaltung des Datenschutzes in dem Abkommen zu erstellen.

Folgt der EuGH der Auffassung Mengozzis in seinem in einigen Monaten erwarteten Gutachten, kann das Abkommen mit Kanada dem Gericht zufolge nur dann in Kraft treten, wenn es in den kritisierten Punkten geändert wird. Das Abkommen war 2014 vom EU-Rat dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden. Das Parlament beschloss daraufhin, zuvor ein Gutachten beim EuGH einzuholen.

Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese sogenannten Passenger Name Records (PNR-Daten) sollen über fünf Jahre gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.

Mengozzi kritisierte nun unter anderem, dass dem Abkommen zufolge PNR-Daten über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden könnten und Kanada zu viele Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten erhalte. Der Generalanwalt forderte, dass das geplante Abkommen „einer strikten Kontrolle“ im Hinblick auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen sei.

In einer Zeit, in der Behörden im Namen der Bekämpfung von Extremismus „äußerst komplexe Methoden“ zur Überwachung des Privatlebens der Bürger und zur Analyse ihrer personenbezogenen Daten entwickelten, müsse der EuGH eine „ausgewogene Gewichtung“ zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und dem Schutz des Privatlebens der Bürger gewährleisten, schrieb Mengozzi.

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