Abgeordneter Kay Nerstheimer: NPDler ist noch bewaffnet

Der Ex-AfD-Mitglied Kay Nerstheimer hat laut Sicherheitskreisen eine Waffenbesitzkarte. Derzeit prüft die Waffenbehörde, die Erlaubnis einzuziehen.

Kay Nerstheimer im Abgeordnetenhaus: ein älterer, weißer Mann, der Anzug und Krawatte sowie eine Anstecknadel der AfD trägt

Abgeordneter mit Lizenz zum Schießen: Der mittlerweile zur NPD übergelaufene Kay Nerstheimer Foto: dpa

BERLIN taz | Der NPD-Abgeordnete Kay Nerstheimer besitzt nach taz-Informationen offenbar eine oder mehrere Waffen. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass der Rechtsextreme Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist. Damit darf er zwar seine Waffen nicht im öffentlichen Raum tragen; allerdings ist er als Sportschütze befugt, diese zu seiner Schießstätte und wieder zurückzubringen.

Nach taz-Informationen läuft seit circa einem Jahr ein Prüfverfahren für Nerstheimers Waffenbesitzkarte mit dem Ziel, ihm diese zu entziehen. Demnach sammle die der Polizei unterstellte Waffenbehörde Informationen, die eine Untauglichkeit des Rechtsextremen belegen sollen.

Die taz berichtete Anfang der Woche, dass Nerstheimer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine halbautomatische 9-mm-Pistole Česká CZ 75 B und eine MP40 besitzt. Das geht aus öffentlich einsehbaren Shopping-Rezensionen von ihm bei Amazon und einem Waffenportal hervor.

Dort bewertete er die Handfeuerwaffe und gab an, eine MP 40 zu besitzen – die halbautomatische Maschinenpistole der Wehrmacht. Als Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei darf Nerstheimer keine Waffen besitzen, wie aus dem Waffengesetz hervorgeht. Der Abgeordnete war im November offiziell in die NPD eingetreten.

Keine offiziellen Auskünfte

Nach Bekanntwerden von Nerstheimers mutmaßlichem Waffenbesitz hatten mehrere Abgeordnete umgehend eine Prüfung durch die Polizei gefordert, darunter der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux und der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja. Offiziell erteilen Waffenbehörde und Polizei keine Auskunft über Einzelpersonen. Ebenso ist es bei der Innenbehörde von Andreas Geisel (SPD), die allerdings auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verweist, aus der hervorgeht, dass NPD-Mandats- und Funktionsträger grundsätzlich ungeeignet sind, Waffen zu tragen.

Als Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei darf Kay Nerstheimer eigentlich keine Waffen besitzen

Erstaunlich erscheint, dass das Prüfverfahren über Nerstheimers Tauglichkeit noch zu keinem Abschluss gekommen ist. Nicht nur mit seinem NPD-Eintritt hat er seine Gesinnung unterstrichen. Nachdem er 2016 für die AfD Lichtenberg ins Abgeordnetenhaus eingezogen war, wurde er kein AfD-Fraktionsmitglied, weil er 2012 noch angegeben hatte, eine bewaffnete rechtsextreme Miliz gründen zu wollen und „Division Leader“ der German Defence League zu sein, einer militanten und vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation.

2018 wurde er wegen Volksverhetzung verurteilt. Anfang 2020 schließlich verlief ein Ausschlussverfahren der AfD erfolgreich. Sein rechtsextremes Weltbild lässt sich auch aus seinen Rezensionen ablesen: Nerstheimer bestreitet dort die Gültigkeit des Grundgesetzes und glorifiziert die Wehrmacht.

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