Abgasskandal weitet sich aus: Konzerne mit überhöhten Werten
Weitere Autohersteller berufen sich auf die gleiche Ausnahmeregel wie Mercedes. Juristen halten dies allerdings für nicht zulässig.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält dies allerdings für nicht zulässig. Die Ausnahmen seien „eng auszulegen“ und dürften nur unter extremen Bedingungen greifen – und nur wenn keine andere technische Lösung existiere. Auch die übrigen Hersteller dürften es damit schwer haben, sich auf die Ausnahmeregelung zu berufen.
Als Reaktion auf das Eingeständnis von VW, die Abgaswerte bei Tests mit Hilfe einer Software zu manipulieren, hatte das Bundesverkehrsministerium eine Nachprüfung von 58 Dieselmodellen unterschiedlicher Hersteller angeordnet. Die Ergebnisse liegen seit mehreren Monaten vor, wurden aber bisher nicht veröffentlicht. Die Unternehmen hingegen wurden bereits informiert und dürfen die Ergebnisse kommentieren. Dabei haben laut Handelsblatt mehrere Hersteller mit überhöhten Abgaswerten ebenfalls den angeblichen „Bauteilschutz“ als Begründung genannt.
Dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Messergebnisse zurückhält, stieß bei den Umweltministern aus Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen auf scharfe Kritik. Sie forderten am Donnerstag, diese „unmittelbar“ zu veröffentlichen. Zudem plädierten die Minister in einem Papier dafür, die Zuständigkeit für die Abgasüberwachung vom Kraftfahrtbundesamt, das Dobrindt untersteht, auf das Umweltbundesamt zu übertragen.
Daneben plädierten sie dafür, die bisher bestehenden Steuervorteile für Dieselfahrzeuge schrittweise abzubauen. Ob sich die übrigen Bundesländer diesen Forderungen anschließen, war am Nachmittag noch offen.
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