: Ab in den Stollen mit dem Müll
■ Gutachten: Grundwassergefährdung nicht auszuschließen
Bochum (taz) – Die Essener Ruhrkohle AG, die Düsseldorfer Landesregierung und die Sondermüllproduzenten sind ganz begeistert von der Idee: Die ausgekohlten Bergwerksstollen sollen den oberirdisch kaum noch unterzubringenden Müll schlucken und gleichzeitig neues Geld in die notorisch leeren Kassen der Bergbauunternehmen spülen. Beim Landesoberbergamt in Dortmund hat die Ruhrkohle AG beantragt, rund 200.000 Tonnen Müll pro Jahr in den Stollen von drei Zechen endzulagern. Zur Zeit läuft der Testbetrieb. Dabei werden u.a. Aschereste aus Kohlekraftwerken mit hochgiftigen Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen unter Zusatz von Wasser in großen Silos vermischt. Anschließend befördern starke Pumpen die graue Masse unter Tage. Für die giftigen Filterstäube zahlen die Betreiber der Ruhrkohle 500DM pro Tonne.
Gegen dieses einträgliche Geschäft wenden sich vor allem Umweltschützer und Grüne. Sie befürchten, daß ein Schadstofftransport über die Wasservorkommen in den tiefer gelegenen Lagerstätten zum oberflächennahen Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Gestern präsentierten die Düsseldorfer Landtagsgrünen ein von der Hannoveraner „Gruppe Ökologie“ erstelltes Gutachten, das sich mit den im Auftrag der Landesregierung und der Ruhrkohle erstellen Gutachten auseinandersetzt. Die Studie bestätigt für die Düsseldorfer Grünen die „Notwendigkeit einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung“, weil die Eignung von Steinkohlebergwerken als Müllager nicht nachgewiesen sei.
Davon will die Düsseldorfer Landesregierung indes nichts wissen. Grundlage für den Testlauf und das aktuelle Genehmigungsverfahren ist nicht das Umweltrecht, sondern das Bergrecht. Aus dem oberirdisch nur in Sondermüllanlagen unterzubringenden Abfällen werden so schlichte Wirtschaftsgüter – „Versatzmaterialien“ für den Bergbau. Die Grüne Landtagsabgeordnete Beate Scheffler sieht darin „einen Trick“, mit dem das wesentlich schärfere und zeitaufwendigere Antragsverfahren nach dem Umweltrecht umgangen werde. In einem Gutachten des Rechtsanwaltes Klaus Kall wird die Position der Grünen gestützt. Bei dem von der Ruhrkohle unter Tage verbrachten Müll handele es „sich um Abfälle im Sinne des Bundesabfallgesetzes“, schreibt Kall. Deshalb sei zunächst ein Planfeststellungsverfahren mit einer dazu gehörenden Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Eine Argumentation, der zu folgen die Landesregierung nicht bereit ist. Walter Jakobs
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