AUTOBRANDSSTIFTUNG: Staatsanwaltschaft brennt noch
Behörde legt Revision ein, nachdem 22-Jährige auch in zweiter Instanz freigesprochen wurde
In dem Fall der von dem Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochenen Alexandra R. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das hat am Mittwoch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der taz bestätigt. Damit geht das Verfahren nun zum Kammergericht. Bei einer Revision wird allerdings - anders als bei einer Berufungsverhandlung - der Prozess nicht noch einmal komplett aufgerollt, sondern lediglich auf Rechtsfehler geprüft.
Das Landgericht hatte die 22-Jährige in der vergangenen Woche freigesprochen. Die Richter bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom vergangenen November. "Der Angeklagten ist die vorgeworfene Tat nicht sicher nachzuweisen", begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch. Das Gericht ging davon aus, dass sie Opfer einer Verwechslung geworden ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert, die Anwältinnen hatten auf Freispruch plädiert. Die Freigesprochene hatte zuvor bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Die Anwältinnen hatten während ihres Plädoyers an die Staatsanwältin appelliert, auf eine Revision zu verzichten und ihr den "Albtraum einer dritten Instanz" zu ersparen. Die Staatsanwaltschaft hatte keine objektiven Beweise wie Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in der Hand und stützte sich lediglich auf eine "Indizienkette". Anwältin Martina Arndt hatte das im Anschluss mit den Worten kommentiert, die Staatsanwalt habe "jedes Maß an Objektivität" verloren.
Patrick Technau von der Soligruppe bezeichnete die Revision als "skandalös und in keinster Weise nachzuvollziehen". Die Staatsanwaltschaft ziele darauf ab, R. und ihr Umfeld zu kriminalisieren.
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