AKW Hinkley Point geht vor den EuGH: Greenpeace Energy klagt weiter
Der Ökostromanbieter geht mit seiner Klage gegen das britische AKW Hinkley Point in die nächste Instanz. Der Meiler verzerre den Wettbewerb.
Das will Greenpeace Energy nicht akzeptieren. Es ist das einzige der zehn Unternehmen, das gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Das Gericht habe einige Punkte in der Klage falsch oder unzureichend gewürdigt. Zum Beispiel sei Greenpeace Energy durchaus „individuell“ von der Entscheidung der EU-Kommission betroffen – und somit sei die Klage auch berechtigt.
Die Subventionen von laut Greenpeace Energy 108 Milliarden Euro, die die britische Regierung den AKW-Betreibern zahlen will, verzerrten den Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt. „Durch die Subventionen wird Hinkley Point C dazu angehalten, soviel Strom wie möglich zu produzieren“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Das werde auch in Deutschland für sinkende Strompreise und eine steigende EEG-Umlage sorgen.
Hinkley Point C ist der erste Reaktor-Neubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. Die britische Regierung gab erst nach einigem Zögern und der Festlegung neuer Auflagen grünes Licht. Gebaut werden sollen die beidem Reaktoren vom französischen Stromkonzern EDF mit Beteiligung des chinesischen Staatsunternehmens CGN.
Der Brexit ändert nichts
Die Kosten für das Projekt werden mit 18 Milliarden Pfund angegeben, umgerechnet mehr als 21 Milliarden Euro. Die Anlage soll 2025 ans Netz gehen und künftig sieben Prozent des britischen Strombedarfs abdecken.
Das Europäische Gericht habe zudem verkannt, dass die Genehmigung der Hilfsmittel als Blaupause für kommende Prüfungen genutzt werden könnte. Daran ändere auch der Brexit nichts: „Warum sollte sich ein anderes EU-Mitglied sich nicht auf die Entscheidung berufen können, auch wenn Großbritannien nicht mehr in der EU ist?“, so Tangermann.
In einigen weiteren EU-Ländern, darunter in Polen, in Tschechien, in der Slowakei und in Ungarn, sind AKW-Neubauten geplant. Diese Länder hätten sich bereits als so genannte Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission in das Verfahren eingeschaltet.
„Wenn unsere Klage vor dem EuGH erfolgreich ist, geht das Verfahren zunächst wieder zurück an das Europäische Gericht“, erklärt Sascha Michaels von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die Greenpeace Energy vertritt. Dann erst müsste das Gericht sich um die inhaltlichen Argumente kümmern.
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