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A$AP Rocky in Schweden verurteiltBewährungsstrafe für US-Rapper

Der wegen Körperverletzung verurteilte US-Rapper muss nicht in den Knast. Allerdings soll er die Gerichtskosten und Schadensersatz zahlen.

A$AP Rocky war erwartungsgemäß zum Gerichtstermin nicht nach Stockholm angereist Foto: epa

Stockholm taz | Eine Verurteilung wegen Körperverletzung und als Straffolge Bewährung. So lautete das Urteil gegen den US-amerikanischen Rapper A$AP Rocky, das das Amtsgericht in Stockholm am Mittwoch fällte. Zwei seiner Begleiter erhielten ebenfalls entsprechende Bewährungsstrafen. Die drei Männer waren angeklagt, am Abend des 30. Juni in der Stockholmer Innenstadt den 19-jährigen Mustafa Jafari mit Schlägen und Tritten misshandelt zu haben. Sie hatten die ihnen zur Last gelegten gewalttätigen Handlungen im wesentlichen auch gestanden, sich zur Rechtfertigung aber auf Notwehr berufen: Sie hätten sich von Jafari belästigt und verfolgt gefühlt. Dieser habe auch A$AP Rockys Leibwächter angegriffen.

Das schwedische Gericht lässt in seiner Urteilsbegründung diesen Notwehr-Einwand aber nicht gelten, sondern sieht einen „Notwehr-Exzess“: Selbst wenn Rakim Mayers, wie A$AP Rocky mit bürgerlichem Namen heißt, sich provoziert gefühlt haben sollte und er seinen Leibwächter habe schützen wollen, sei der gewaltsame Angriff auf den 19-Jährigen in diesem Maße nicht erforderlich gewesen, um sich dagegen zu wehren. Jafari sei über Gebühr misshandelt und beispielsweise mit aller Kraft so auf die Strasse geschleudert worden, dass dies zu weitaus schwereren körperlichen Schäden hätte führen können.

Die drei Angeklagten hätten sich daher der Straftat einer Körperverletzung schuldig gemacht und müssen dem Geschädigten Jafari einen Schadensersatz von umgerechnet 1.300 Euro zahlen, den sie anteilig ebenso zu tragen haben wie die Gerichts- und ihre eigenen Anwaltskosten. Von einer eigentlich fälligen zusätzlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe nahm das Gericht aufgrund der knapp 31-tägigen Untersuchungshaft Abstand, die gegen die Angeklagten verhängt worden war.

Nach schwedischem Strafrecht ist mit diesem Bewährungsurteil („villkorlig dom“) die Sache erledigt. Sollten die Angeklagten sich aber in den kommenden zwei Jahren „nicht ordentlich führen“, vor allem sich weiterer Strafttaten schuldig machen, kann das Gericht das Verfahren wieder aufgreifen und ein anderes Urteil fällen.

Staatsanwaltschaft prüft Urteil

Da aber insoweit nur Taten in Schweden relevant wären, dürfte das jetzige Urteil praktisch bedeuten, dass für A$AP Rocky und die beiden Mitverurteilten der fragliche Vorfall damit endgültig strafrechtlich abgeschlossen sein wird, falls weder sie noch die schwedische Anklagebehörde eine Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert hatte, wollte sich zu einem möglichen Rechtsmittel noch nicht äussern: Man wolle das Urteil erst prüfen. Slobodan Jovicic, Anwalt des Künstlers, wollte sich nach Urteilsverkündung ebenfalls noch nicht zum weiteren Vorgehen festlegen.

A$AP Rocky, der Schweden unmittelbar nach Abschluss der Gerichtsverhandlung und Aufhebung der Untersuchungshaft verlassen hatte, war erwartungsgemäß zum Gerichtstermin nicht nach Stockholm angereist. Am Sonntag hatte er auf dem „Real Street Festival“ im kalifornischen Anaheim seinen ersten Auftritt seit seiner Rückkehr in die USA gehabt. Er berichtete dort auch von der Haft in Schweden, die „eine beängstigende und demütigende Erfahrung“ für ihn gewesen sei, aber Gott habe ihm beigestanden.

Er forderte seine Fans auf, vor der Urteilverkündung am Mittwoch für ihn zu beten, damit er nicht ins Gefängnis zurück müsse und bezeichnete sich als „absolut unschuldig“. Er habe nichts gegen das schwedische Volk, reagierte er auf einen „Fuck Sweden“-Sprechchor: Auch in Schweden sei ja für seine Freilassung demonstriert worden. Am Freitag ist ein Auftritt von A$AP Rocky auf dem „Blockfest“ im finnischen Tampere vorgesehen.

Der Fall A$AP Rocky hatte auf politischer Ebene zu einem Konflikt zwischen Washington und Stockholm geführt, nachdem US-Präsident Donald Trump versucht hatte, Druck auf die schwedische Regierung auszuüben, damit diese auf eine Freilassung des Künstlers hinwirken solle. Unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der schwedischen Justiz war das sowohl von Ministerpräsident Stefan Löfven wie Außenministerin Margot Wallström abgelehnt worden. Diese hatte auch Beschuldigungen des ehemaligen US-Botschafters in Schweden, Mark Brzezinski, scharf zurückgewiesen, der Schweden „rassistisch motivierte Ungerechtigkeit“ unterstellt hatte.

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