99.-102. TAG KONGO-KRIEGSVERBRECHERPROZESS: Die Machtkämpfe in der FDLR
Ja, FDLR-Soldaten hatten Macheten, bestätigt ein Ex-Kommandant ihrer Militärpolizei. Aber Präsident Murwanashyaka habe eine gemäßigte Linie vertreten.
STUTTGART taz | Es gehört zur Kunst der Zeugenbefragung vor Gericht, einem Zeugen Dinge zu entlocken, die er von sich aus nicht sagen würde. Beim laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung), kommt das selten vor.
Wenn es zum Beispiel um den Anklagevorwurf gibt, die Miliz habe gegen Zivilisten Macheten eingesetzt, und ehemalige FDLR-Kämpfer gefragt werden, ob die FDLR denn auch Macheten trug, sagen sie meist einfach „Nein“, und die Sache ist erledigt.
Gegen Ende des vierten Tages der Befragung von Major R gibt es einen der seltenen Momente, wo das anders läuft. Die Bundesanwaltschaft fragt nicht, ob die Miliz mit Macheten ausgerüstet war. Sie fragt: „Betrieben FDLR-Soldaten Ackerbau?“
„Ja“, antwortet der Major.
Es kommt die Anschlussfrage, ob die Soldaten zur Ernte Macheten einsetzten. „Sie haben meistens Bohnen und Amateke angebaut. Für die Ernte waren Macheten nicht notwendig“ antwortet der Major.
„Hatten sie Macheten oder nicht?“ fragt der Staatsanwalt.
„Es war im Wald“, bestätigt der Major. „Es gab viele Büsche. Vor dem Ackerbau musste man Büsche beseitigen. Man brauchte dafür Macheten.“ Also hatten FDLR-Soldaten Macheten – und das bestätigt kein Geringerer als ein ehemaliger Kommandant der FDLR-internen Militärpolizei.
„Kämpfen, wenn notwendig“
Die Militärpolizei der FDLR, 300 bis 400 Mann stark, hatte drei Aufgaben, erklärt R, der vier Tage lang zwischen dem 17. und 24. September in Stuttgart Rede und Antwort steht: „Erstens: Verantwortliche schützen. Zweitens: Die Disziplin der Soldaten. Drittens: Kämpfen, wenn es notwendig wird bei Angriffen.“ Die Militärpolizei stand in diesen Situationen „hinter der Reservebrigade: wer es schaffte, durch die Reservebrigade zu kommen, wurde von der Militärpolizei angegriffen.“
R war von Anfang an bei den ruandischen Hutu-Kämpfern dabei, aber im April 2009 verließ er den Kongo und kehrte nach Ruanda zurück, von wo er während des Völkermordes 1994 geflohen war. Als Militärpolizeichef war er 2005 zuständig für den Schutz von Murwanashyaka, als der FDLR-Präsident seine Truppen im Ostkongo besuchte. Und er hatte Einblick in die internen Machtkämpfe der FDLR.
Als Murwanashyaka 2005 in den Kongo reiste, ging es um die Umsetzung der von der italienischen Kirchengemeinde Sant'Egidio vermittelten Friedensvorschläge, wonach die FDLR die Waffen niederlegen und nach Ruanda zurückkehren werde – was schließlich daran scheiterte, dass die FDLR als bewaffnete Organisationen nach Ruanda zurückwollte, was Ruandas Regierung ablehnte. Murwanashyaka erklärte bei seiner Tour laut R den FDLR-Kämpfern den Deal so: „Er sagte, dass wir in Frieden nach Ruanda zurückkehren, dass Verhandlungen stattfinden mit Ruanda über eine friedliche Rückkehr“ und dass man weiterhin friedlich mit der kongolesischen Zivilbevölkerung zusammenleben solle.
Ob man mit oder ohne Waffen zurückkehre, darüber werde noch diskutiert. Dies, so R, führte zu einer inneren Spaltung in der FDLR, bei der Murwanashyaka sich als Vertreter einer harten Linie schließlich gegen seinen inneren Widersacher Hakizabera durchsetzte und ein Teil des gemäßigten Flügel sich als RUD abspaltete.
„Wir haben gehört, Hakizabera wollte die Waffen niederlegen und ohne Verhandlungen Hände hoch nach Hause“, so R, „er wollte zurückkehren und ein großes Amt haben“. Aber „Murwanashyaka wollte verhandeln. Die Soldaten wollten jemand, der verhandeln will“. Mit Unterstützung des militärischen Flügels setzte Murwanashyaka sich schließlich durch und kam daraufhin zu einem zweiten Besuch, um „alle diese Probleme zu lösen“.
„Den Kongolesen nichts tun“
Ein weiteres Thema, so R, war die innere Disziplin: „Er (Murwanashyaka) sagte, wir sollen diszipliniert sein und sollen den Kongolesen nichts antun“. Von kongolesischer Seite waren ihm FDLR-Kriegsverbrechen vorgehalten worden. „Ja, das war ein richtiges Problem“, so R. In Süd-Kivus Provinzhauptstadt Bukavu „haben ihm die Leute alle Probleme genannt. Er hat eine Nachricht geschickt: Wenn ein FDLR-Soldat so etwas macht, wird er uns verlassen müssen... Ich glaube, die Nachricht habe ich selbst gelesen: Die Kongolesen erzählten ihm von Tötungen, Vergewaltigungen und beschuldigten die FDLR, Murwanashyaka bat uns, sich gut zu verhalten“.
Übte der FDLR-Präsident also mäßigenden Einfluss auf seine Truppe aus? Major R wird ausgiebig zur Kommandostruktur der FDLR befragt. Als Bataillonskommandant, führt R aus, „bekam ich alle Befehle von Mudacumura“ - General Sylvestre Mudacumura, höchster FDLR-Kommandeur im Kongo und Führer des militärischen FDLR-Flügels FOCA (Forces Combattants Abacunguzi). Er geht davon aus, dass Mudacumura per Satellitentelefon aus dem Kongo mit Murwanashyaka in Kontakt war, weiß es aber nicht direkt.
Neujahrswünsche aus Deutschland
„Nachrichten oder Botschaften kamen von Murwanashyaka“, erklärt Major R die Rolle des FDLR-Präsidenten bei den Truppen im Kongo. „Einige Botschaften mit Glückwünschen für Neujahr, oder dass wir uns gedulden sollen, dass es Versammlungen gibt damit wir friedlich nach Hause gehen, alle diese Botschaften kamen von Murwanashyaka“, führt er aus. „Die Botschaften hatten nichts mit dem Militär zu tun.“
Da die Frage, worüber Murwanashyaka als FDLR-Präsident mit seinem Militärkommandanten Mudacumura sprach, zentral ist für dieses Verfahren, nehmen die Erörterungen dazu einen breiten Raum in R's Befragung ein. Bevor R die Militärpolizei kommandierte, war er Militärrichter in der FDLR. Daher kann er die Struktur der FDLR-Justiz beschreiben und auch bestätigen, dass es Verfahren gegen hohe FDLR-Offiziere gab, über die Murwanashyaka unterrichtet wurde.
Er berichtet von einem Verfahren wegen Unterschlagung: FDLR-Brigadegeneral Manzi wurde vorgeworfen, bei seiner „logistique non conventionelle“ - FDLR-interne Umschreibung für „Handel, der nicht international anerkannt wird“, erläutert R, also informeller Handel odwer Schmuggel – habe er Einnahmen für sich behalten. Er bekam schließlich eine Strafe von 30 Tagen Zwangsarbeit, 30 Tagen Gefängnis und 3 Jahren Bewährung, nachdem er zunächst auch noch zu 150 Stockschlägen verurteilt worden war. „Da es um einen General ging, kam das Verfahren vor eine höhere Instanz“, so R, - also Murwanashyaka und Mudacumura.
Richter Hettich fragt nach: „Musste Mudacumura Murwanashyaka immer berichten?“ „Nein, nicht immer“, erklärt R; „er erfuhr nicht alles, nur die schwerwiegenden Dinge erfuhr er. Es gibt ein Beispiel über Vergewaltigungen: der Militärrichter sollte Recht sprechen, diese Institution hat Murwanashyaka nicht informiert.“ Bei FDLR-internen Todesurteilen musste die Erlaubnis Mudacumuras eingeholt werden, und der habe möglicherweise bei Murwanashyaka nachgefragt.
Auf weitere Nachfragen stellt R klar: „Mudacumura bereitete Operationen vor und informierte Murwanashyaka über das, was passiert war. Aber er fragte nie nach seiner Meinung.“
Verhandeln oder nicht?
Vor Beginn der gemeinsamen kongolesisch-ruandischen Militäroperation Umoja Wetu gegen die FDLR im Januar 2009, enthüllt R, soll es Differenzen zwischen Mudacumura und Murwanashyaka gegeben haben – erneut mit Murwanashyaka als mäßigendem Element gegenüber den Hardlinern in seinem Militär. Murwanashyaka sei dafür eingetreten, mit Kongos Regierung zu reden, um den erwarteten Krieg zu stoppen, „doch Mudacumura hat das abgelehnt“.
Ein FDLR-Sprecher, Edmond Ngarambe, sei dennoch zu Gesprächen mit Kongos Regierung geschickt worden, aber „man nahm ihn fest und brachte ihn sofort nach Ruanda“, so R. „Mudacumura fing an, sehr harte Nachrichten zu schicken – das sage ich als jemand, der in der Nähe der Führung war. Ich habe alles mitgekriegt.“
Wie mäßigend agierte Murwanashyaka wirklich? Zur Vertiefung dieser Facette wird später ein Telefonat zwischen Murwanashyaka und FDLR-Bataillonskommandant Sadiki vom 6. Februar 2009 vorgespielt, in dem die beiden sich über Ngarambes Verhandlungsmission aufregen: „Wenn er zurückkommt, wird er bestraft“, sagt Murwanashyaka. „Seit er weggegangen ist, hat er nicht mit mir gesprochen, er weiß, dass er einen Fehler gemacht hat“.
Sadiki ergänzt in dem Telefonat: „Der Kommandeur von FOCA hat gesagt: Wir sind beunruhigt, wir sind nicht sein (Ngarambes) Chef, wir können ihn nicht gezwungenermaßen halten... er sagte uns, dass er sich mit diesen Kongolesen, die eine Botschaft von Kabila und Numbi haben, treffen wollte, das haben wir der FOCA mitgeteilt und gesagt, dass es ein großes Risiko ist“.
„Ich kenne diese Nachricht“
In diesen Zusammenhang stellt R dann auch den Befehl von Mudacumura, sich an der kongolesischen Zivilbevölkerung für die Angriffe der kongolesischen Armee zu rächen – der ominöse Befehl, eine „humanitäre Katastrophe“ anzurichten. R bestätigt die Echtheit eines entsprechenden Dokuments, das in einem UN-Expertenbericht reproduziert worden ist - eine Niederschrift des Befehls von März 2009.
„Ich denke, ich kenne diese Nachricht“, sagt er, als er es zu lesen bekommt: „Diese Nachricht wurde von Mudacumura geschickt, bevor der Krieg anfing, nachdem sie sagten, dass Ruanda und Kongo gemeinsam gegen die FDLR kämpfen werden.“ Später sagt er, es war doch im März - also nachdem "der Krieg anfing". Der Widerspruch bleibt.
R bekommt den Text dieses Befehls sogar mit zur Lektüre vor seinem 3. und 4. Befragungstag, auf Wunsch der Verteidigung, die geklärt haben will, ob er wirklich echt ist. R bestätigt, dass er den Befehl zum Teil kennt, Passagen, die mit der Kriegsführung zu tun haben, Abschnitte in Bezug auf Angriffe gegen die Zivilbevölkerung kenne er jedoch nicht – und dann sagt er: „Ich habe nie einen solchen Befehl gesehen oder gekannt, solange ich im Kongo war“. Es fehle etwas „oben und unten“ - „daher denke ich, dass derjenige, der es schrieb, seine eigenen Worte hinzufügte“.
„Haben Sie über den Befehl, eine humanitäre Katastrophe auszulösen, mit dem Kommandeur gesprochen?“ fragt Richterin Wagner trotzdem. „Selbstverständlich“, antwortet R, „aber unsere Aufgabe war, die Führer zu schützen. Die Befehle gingen nicht an uns. Wir waren nicht zuständig.“
Nach Ende von Umoja Wetu habe Mudacumura außerdem „eine Operation gegründet, die „action punitive“ genannt wurde... um die Zivilisten, die der FDLR nicht halfen, zu bestrafen“. R sagt, dass er für die „Operation Punitive“ einen schriftlichen Befehl Mudacumuras erhielt. Dieser Befehl habe gelautet, „dass jeder, der mit dem Feind zusammenarbeitet, wenn der Feind nach Hause geht, mit ihm gehen soll; dass wir das Zusammenleben mit der FARDC abbrechen, da sie uns verraten hat. Die Action Punitive betraf nicht nur die Zivilbevölkerung, sondern auch die FARDC“.
Flucht vor Kongos Armee
R schildert Einzelheiten der kongolesisch-ruandischen Angriffe im Rahmen von Umoja Wetu: Ruandas Armee überquerte nördlich von Goma die kongolesische Grenze, ging zu Positionen der kongolesischen Armee FARDC und dann griffen die beiden gemeinsam FDLR-Positionen an. Zum Beispiel in Kibua (Nord-Kivu) – das war anderen Zeugen zufolge am 27. Januar 2009. Die FDLR-Einheiten seien immer weiter zurückgewichen. „Unsere Strategie war, zu fliehen“, erklärt R. „Man sagte, der Krieg dauert sieben Tage, wir sollten uns verteidigen und nach sieben Tagen zurückgehen wo wir waren“.
Als die Kämpfe Kibua erreichten, flohen die Zivilisten ebenfalls; „die Ehefrauen von Soldaten der Reservebrigade flohen nach Mangere, die Mai-Mai waren dort und vergewaltigten die Frauen“, so R. Ein Zug der Reservebrigade sei daraufhin nach Mangere marschiert und habe die Häuser angezündet, bestätigt R.
So zog sich die Reservebrigade nach Westen zurück, Richtung Walikale; das Oberkommando und die Militärpolizei gingen Richtung Norden. R führt das genau mit Hilfe von Karten aus. Zehn Tage später, „nach Umoja Wetu, als die Ruander zurück (nach Ruanda gekehrt) waren, wollte die FARDC in den FDLR-Positionen bleiben und es fanden Kämpfe statt“, so R. „Die FARDC hatte keine Kraft, da die Ruander schon weg waren“. Das war die Zeit, in der die in der Anklage der FDLR vorgeworfenen Übergriffe auf die Zivilbevölkerung stattfanden.
Zivilistenfreie Zone
„Ich kenne eine Nachricht an die Zivilbevölkerung, dass sie fliehen sollte vor den Kämpfen; es wurde mündlich mitgeteilt“, sagt er an einer Stelle; „da wo wir waren haben wir die Bürger appelliert, sich von den kongolesischen Soldaten zu trennen, damit sie in den Kämpfern nicht sterben“, an anderer. Sie sei auch geflohen und es habe daher eine zivilistenfreie Zone zwischen FDLR-Stellungen und Kongos Armee gegeben. Dort bedienten sich die FDLR-Kämpfer an den zurückgelassenen Ernten.
Die Militärpolizei befand sich ebenfalls hinter den FDLR-Frontstellungen, also mit den Zivilisten zusammen. „Wir zeigten den Zivilisten, wo sie hingehen sollten, wo es keine Kämpfe gab – nicht nur den ruandischen, auch den kongolesischen Zivilisten“, erläutert R. „Jedes Bataillon der FDLR hatte eine Einheit PIP: Poste d'Intervention pour la Population. Die Mitglieder von PIP hatten Waffen, lebten mit den Zivilisten und waren für ihren Schutz zuständig“. Es gab auch die FDLR-Einheit „Résistance Civile“ - das waren „Zivilisten, die wir trainiert hatten; nach dem Training konnten sie Waffen kaufen und selber für ihre Sicherheit sorgen zusammen mit PIP“. An Kämpfen hätten RC-Kämpfer aber nicht teilgenommen. „Sie durften nur kleine Waffen haben wie Kalaschnikoff“.
R macht interessante Aussagen zur Ausstattung der FDLR. Es habe Uniformen aus kongolesischen Beständen gegeben, die Kabila 2001-02 ins Lager Kamina geliefert habe; andere habe man Kongos Armee abgekauft. Aber „meistens war es im Kampf verboten, Uniformen zu tragen; wir sollten Zivilkleidung tragen – damit wir uns gegenseitig erkennen“.
Alles Lüge, wir sind Christen
Ebenso wie es die Staatsanwaltschaft schafft, durch gezielte Fragen R aus der Reserve zu locken, schafft es auch die Verteidigung – indem sie nicht gezielt fragt. Er wird ganz allgemein nach den Vorwürfen der Anklage gefragt, ohne zeitliche Eingrenzung, und kann daher Antworten geben wie: „Ich habe nie von Vorwürfen gehört, dass die FDLR viele Leute auf einmal getötet hat.“ Weiter sagt R. „Es gab keinen Plan der FDLR, normalen Zivilisten oder Flüchtlingen etwas Schlechtes zu tun... Die Strategie war, gut mit der Zivilbevölkerung zu leben.“
Vergewaltigungsvorwürfe seien „Lügen – das kann nicht in der FDLR passieren, wir haben christliche Anweisungen in den Vordergrund gestellt“ und verweist auf entsprechend ausgebildete Soldaten und Kommandeure. Er bezeichnet auch diverse FDLR- und FOCA-Stempel auf Dokumenten des Gerichts als gefälscht – muss allerdings auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft zugeben, dass „gefälschte“ Stempel durchaus in Umlauf bei der FDLR waren.
Sogar Murwanashyaka beantwortet einmal eine Frage – das ist in diesem Verfahren wohl das allerseltenste Ereignis. „Gab es Mitglieder der FARDC bei der FDLR?“ fragt Straton Musonis Anwältin Groß-Bölting einmal. Bevor R antworten kann, sagt Murwanashyaka: „Nein.“ „Hey, nicht der Angeklagte soll antworten“, merkt der Vorsitzende Richter Hettich an.
Völkermord? Kein Thema
Am empfindlichsten reagiert die Verteidigung auf die Frage der Bundesanwaltschaft , ob es stimmt, dass Murwanashyaka FDLR-Präsident wurde, weil er nicht wie manche anderen ruandischen Hutu-Exilführer am Völkermord in Ruanda beteiligt waren. Die Verteidigung hat so starke Einwände, dass ein Senatsbeschluss herbeigeführt werden muss.
Die Frage wird schließlich zugelassen „wegen des Vorwurfs der terroristischen Organisation“. In der Antwort verweist R darauf, dass Mudacumura die Beteiligung am ruandischen Völkermord vorgeworfen wird.
Die weitere Frage, welche Rolle Ruandas Genozid überhaupt in der FDLR spielte, will die Verteidigung ebenfalls verhindern, erfolglos. „Man hat darüber nicht diskutiert“, antwortet R schließlich. „In der FDLR gab es zwei Teile: es gab Leute in der Verwaltung von früher zur Zeit des Völkermordes, und es gibt die anderen, die im Kongo aufwuchsen, das ist die Mehrheit“.
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