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8 Räume Drogen-Ambulanz mit verschlossener Tür

■ Senatorin Uhl schaffte endlich Klarheit

Was ist jetzt mit der Drogen-Ambulanz im Hauptgesundheitsamt, wollte die CDU-Politikerin Bettina Erlenwein in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft wissen. Die kommissarische Gesundheitssenatorin Sabine Uhl nutzte die Gelegenheit, die Zeit der widersprüchlichen Antworten auf diese Frage zu beenden. Schon am 28.6.1991 habe die Gesundheits-Deputation, so Uhl, beschlossen, die Ambulanz in der Bauernstraße zu „erweitern“ durch Räume im Hauptgesundheitsamt (HGA). „Damit tritt der Senat auch der in der Öffentlichkeit aufgestellten Behauptung entgegen, es werde eine zweite medizinische Ambulanz in der östlichen Vorstadt eingerichtet.“ Da solle eine „Bestellpraxis“ hin.

Nachfrage Karoline Linnert (Grüne), wieviele Quadratmeter und wieviele Mitarbeiter da geplant seien. Die Quadratmeterzahl weiß die Senatorin nicht, aber die Zahl der Räume: drei. Dort sollten zwei Ärzte, zwei Krankenschwestern und eine Sozialarbeiterin tätig werden.

Ulrike Schreiber (CDU) wußte die Senatorin zu korigieren: Die fünf MitarbeiterInnen sollen nicht in drei Räumen arbeiten sondern in acht. „Aber die Räume sind sehr klein“, gab Uhl zurück. Immerhin ist damit die „Erweiterung“ erheblich größer als die 36 Quadratmeter in der Bauernstraße selbst.

Die Deputation tagte im Juni 1991 zu einer Zeit, als die SPD noch allein regierte. Wie die Senatorin die Zusagen von Mitgliedern der Koalition aus dem November 1991 bewerte, daß die Pläne für das HGA nicht weiterverfolgt würden, wollte Frau Schreiber wissen. Senator van Nispen und Scherf hatten dies damals in Cuxhaven protestierenden Anwohnern versprochen. „Es gibt keine unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Koalition“, erklärte Uhl standfest. (Van Nispen saß auf der Regierungsbank mit unbewegter Mine daneben.) Und es gebe auch „keine Ausweitung der Angebote“ der medizinischen Ambulanz in der Bauernstraße.

Soweit die Senatorin. Daß die ausgeweitete „Ambulanz“ in den acht zusätzlichen, schönen neuen Räumen des HGA auf eine „Bestellpraxis“ beschränkt werden können, ist kaum vorstellbar. Durch die „Ambulanz“ soll ja gerade eine erste Anlaufstelle für Junkies staatlich organisiert werden, weitergehende Behandlung soll von den niedergelassenen Ärzten passieren. Eine Beschränkung auf „Bestellpraxis“ ist für eine Ambulanz für Drogenabhängige deshalb gesundheitspolitisch auch nicht sinnvoll. K.W.

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