77. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Prozess ist unterbrochen
Ein erneuter Befangenheitsantrag der Verteidigung führt erstmals zum Abbruch der Verhandlung. Die Anwälte der beiden Angeklagten monieren Weitergabe von Beweismitteln an die UN.

STUTTGART taz | Die Hauptverhandlung gegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und seinen Stellvertreter Straton Musoni vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist bis auf weiteres ausgesetzt. Erstmals führte am 14. Mai ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den gesamten Senat dazu, dass der Vorsitzende Richter Hettich entschied, zunächst nicht weiterzuverhandeln. Der Verhandlungstag 16. Mai wurde heute aufgehoben. Wann weiterverhandelt wird, blieb zunächst offen.
Bisher war bei Befangenheitsanträgen der Verteidigung gegen die Richter immer unter Vorbehalt weiterverhandelt worden, während eine andere Kammer den Antrag prüfte und auch jedesmal ablehnte. Diesmal ist es anders: Weiterverhandelt kann laut Strafprozessordnung nur, wenn „unaufschiebbare“ Dinge anstehen, was derzeit mangels bereits geplanter Zeugenauftritte aus Ruanda nicht der Fall ist.
Die Anwälte begründen ihren Vorwurf der „Voreingenommenheit“ gegen die Richter damit, dass diese vergangenes Jahr zugesagt haben sollen, der UN-Expertengruppe, die für die Überwachung internationaler Sanktionen gegen die FDLR-Führung und andere im Ostkongo aktiven Milizen zuständig ist, Beweismittel zukommen zu lassen - obwohl UN-Zeugen, darunter frühere Mitglieder der Expertengruppe, vom OLK Stuttgart als Zeugen geladen worden sind und im Juli erst noch auftreten sollen.
Am 17. August 2011, so Anwältin Ricarda Lang, bat die UN-Expertengruppe in Vorbereitung ihres nächsten Untersuchungsberichts die Bundesanwaltschaft um Vernehmungsprotokolle von Murwanashyaka und Musoni sowie mögliche Kommunikation der beiden mit dem im Kongo residierenden FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura. Die Bundesanwaltschaft leitete dies dem 5. Strafsenat in Stuttgart weiter, der seit Mai die Verhandlung gegen die beiden FDLR-Chefs führt, mit der Empfehlung, drei SMS-Nachrichten und eine E-Mail an die Experten weiterzugeben. Deutschland sei hierzu verpflichtet.
Der Senat stimmte dem, so Anwältin Lang weiter, am 22. Dezember zu. Die von den UN-Experten gewünschten Vernehmungsprotokolle allerdings gibt es gar nicht, da die beiden Angeklagten bisher die Aussage verweigert haben und im Falle einer Aussage auch kein solches Protokoll angefertigt werde.
Die Verteidigung moniert, dass die fraglichen Textnachrichten und die E-Mail noch gar nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden seien. Außerdem sei der zitierte Schriftwechsel der Verteidigung bisher unbekannt geblieben; es bestehe der Verdacht, dass der Senat mehrfach Schriftstücke erst verspätet in die Akte einfüge und eine „geheime Aktenführung“ betreibe. Für die Herausgabe der Beweismittel an die UNO gebe es außerdem keine Rechtsgrundlage und keine völkerrechtliche Verpflichtung.
Der Senat verfügt über einen Ersatzrichter, der bei Ablehnung eines Richters einspringen kann. Sollte mehr als ein Richter abgelehnt werden, muss der Prozess neu aufgerollt werden.
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