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60 Jahre BundesverfassungsgerichtKarlsruhe hat das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht besteht nun 60 Jahre. Ein Buch porträtiert wichtige Urteile – und erinnert daran, wie umstritten früher viele Entscheidungen waren.

Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts setzen in Karlsruhe bei einer Urteilssprechung ihre Hüte auf. Bild: dapd

Sein Ruf ist weit besser als der der Politik. Das Bundesverfassungsgericht ist das Staatsorgan, dem die Deutschen am meisten vertrauen. Man hat sich in Deutschland daran gewöhnt, dass Karlsruhe das letzte Wort hat.

Vor 60 Jahren war das noch anders. Im September 1951, als das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufnahm, war es noch sehr ungewöhnlich, dass ein Gericht sogar den Gesetzgeber korrigieren kann. Machtmenschen wie dem damaligen Kanzler Konrad Adenauer (CDU) passte das überhaupt nicht. Das Verfassungsgericht musste zunächst darum kämpfen, ernst genommen zu werden. Sein Meisterstück machte es 1961 mit dem ZDF-Urteil, als es die Schaffung eines Regierungssenders untersagte. Adenauer erklärte die Entscheidung zwar beleidigt für "falsch", fügte sich aber doch.

Andererseits mussten aber auch die Richter erst einiges lernen, zum Beispiel, dass der Schutz ausgegrenzter Minderheiten eine wichtige Aufgabe des Verfassungsgerichts ist. So bestätigten sie noch 1957 die Strafbarkeit von "widernatürlicher Unzucht" - das heißt homosexuellen Handlungen. Sie beriefen sich dabei vor allem auf die sittlichen Vorstellungen der Kirchen. "Deutlicher kann ein Gericht seine Abdankung und die des staatlichen Rechts kaum verkünden", kommentiert der Journalist Rolf Lamprecht.

DAS BUCH

Rolf Lamprecht: "Ich gehe bis nach Karlsruhe. Eine Geschichte des Bundesverfassungsgerichts". DVA, München 2011, 350 Seiten, 19,99 Euro

Anschauliche Fallskizzen

Lamprecht hat mit seinem Buch "Ich gehe bis nach Karlsruhe" nun eine gut zu lesende Geschichte des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt. In den 93 anschaulichen Fallskizzen spürt man, dass der inzwischen 80-jährige Autor das Gericht von Anfang an begleitet hat, meist als Korrespondent des Spiegel.

Er erinnert daran, wie umstritten - gesellschaftlich und innerhalb des Gerichts - früher viele Entscheidungen waren. Oft hing es vom Zufall der Geschäftsverteilung ab, ob ein Urteil "verblüffend fortschrittlich" oder "enttäuschend rückwärtsgewandt" ausfiel, so Lamprecht.

So erfand der Erste Senat 1983 in seinem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf Datenschutz ("informationelle Selbstbestimmung"). Im Jahr 1985 adelte er in seinem Brokdorf-Beschluss das Demonstrationsrecht zu einem zentralen Grundrecht in der Demokratie. Dagegen stoppte der Zweite Senat zweimal - 1975 und 1993 - die vom Bundestag beschlossene frauenfreundliche Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Und 1985 entschied dieser Senat sogar, dass der Zivildienst durchaus länger als der Wehrdienst dauern dürfe - obwohl das Grundgesetz genau dies verboten hatte. "So malträtiert hatte das Gericht die Verfassung bis dahin nur selten", konstatiert Lamprecht.

Mehr Politik als Rechtsanwendung

Trost fand Rolf Lamprecht dann aber stets in "abweichenden Meinungen" von unterlegenen Richtern, etwa von Ernst-Wolfgang Böckenförde, den er ausführlich zu Wort kommen lässt. Deutlich wird dabei aber auch, dass die Auslegung der Verfassung doch oft mehr Politik als Rechtsanwendung ist. Erst in den letzten zehn Jahren geriet diese Erkenntnis in den Hintergrund. Weil die beiden Senate in sich und untereinander einheitlicher agierten, wurden ihre Urteile auch besser als "Recht" akzeptiert.

Lamprecht hat sein Buch in neun Kapitel unterteilt, eines für jeden Gerichtspräsidenten. Es beginnt 1951 mit dem FDP-Mann Hermann Höpker-Aschoff und führt über Ernst Benda, Roman Herzog, Jutta Limbach und Hans-Jürgen Papier bis zum heutigen Amtshinhaber Andreas Voßkuhle. Die eingestreuten Porträts bieten aber letztlich kaum mehr als etwas Abwechslung in der Fülle der Urteile. Schließlich gehören die Präsidenten nur einem der beiden achtköpfigen Senate an und haben dort auch nur eine Stimme. Sie können dem Gericht also nur schwer ihren Stempel aufdrücken. Die Macht des Gerichts ist das Kollektiv. Wenn das Kollektiv einig agiert, ist es am stärksten.

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5 Kommentare

 / 
  • KK
    Karl K

    @Dirk Fleischmann

     

    Abwertung? Nein, hab ich nicht so verstanden.

     

    "als Verfassungsrechler.. also Expertenentscheidungen also...."

     

    All das, wie auch " Technokraten" siedelt mir zu nah an dem Recht/Politik-Parameter.

     

    Gut Konrad Hesse brachte seinen eigenen Entscheidungsentwurf aus Freiburg mit. Aber das ist eher die Ausnahme.

    Und Ernst Benda statt EuGH-Präs. als Prof.? Schwamm drüber. 

     

    Man kommt diesem Gericht und seiner Reputation aufgrund seiner Entscheidungen nur bei, wenn man es als Verfassungsorgan in Form eines 

    " inkorporierten Systembruchs" begreift.

     

    Dementsprechend sind das auch mehrheitlich gar keine (gelernten) Verfassungsrechtler, auch wenn sie verfassungsrechtliche Entscheidungen " absondern" . 

    "Experten", da höre ich zu sehr den Techniker etc raus. Und das hilft bei den Senaten dieses Kalibers eben nur bedingt.

     

    Martin Draht( berichte Berichtetes), Verfassungsrichter der ersten Stunde, hat mal im Ridder-Seminar dargelegt, wie man die Rechtsgüterabwägung im Bereich der Grundrecht - ja , erfunden hat( heute verfassungsweit ! Standard).

    Also ungeachtet der zu erwartenden 

    " Professorenschelte" , die weitreichenden und großteils gar nicht absehbaren Folgen im gesellschaftlichen Raum in Kauf nehmend. "rechtliche Subsumtion" ? 

    na ja! rudimentär.

     

    Keine Experten!  Aber Primadonnen allemal!

     

     Ja , wie jetzt ?

     

    Nun, der Maschinenraum des Gerichts ist der "Dritte Senat", sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter.

    Die sich unlängst nicht auf einen konsensfähigen "Senatspräsidenten" einigen konnten. 

     

    Allein das mag zeigen, wie die " Adern der Macht" - m.E. zu Recht - in dieses Gericht reichen und es prägen. 

     

    Anbetracht des Rekrutierungsverfahrens der Richter springt die Brisanz dieser Konstellation der Zusammenarbeit sofort ins Auge.

    Da wird ein Mitglied der CDA Verfassungsrichter und alles denkt, " ja der versteht was von Sozialrecht". Sein HiWi denkt, " au Backe, nein".

    Was, wenn der HiWi mehr " auf dem Kasten" hat.

    Leider gibt es vereinzelt auch unsouveräne Richter.

     

    Auf die Explosion " wer ist hier eigentlich der Verfassungsrichter, Sie oder ich", nach einer Anstandssekunde mit einem " ist schon recht" zu reagieren, ist halt nicht jeder Primadonna gegeben.

     

    Und die Klasse von Jutta Limbach, schwer zerzaust aus der Vorberatung zurück, " na heute hätten Sie mit Ihrem Entwurf aber richtig gelegen", das sei hier einfach mal kolportiert.

     

    Macht man sich auch damit nochmals deutlich, wie intensiv in diesem Gericht in der Sache, wie in den involvierten Personen die " Adern der Macht" pulsieren, welche Auswirkungen von den zu treffenden Entscheidungen ausgehen. 

     

    So liegt klar auf der Hand, dass das Rekrutierungsverfahren aus seiner vordemokratischen Schmuddelecke heraus muß.

     

    Es wäre wahrlich ein Ruhmesblatt, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner verjüngten Zusammensetzung endlich selbst das Heft in die Hand nähme und den entscheidenden Anstoß mit dem Gewicht seiner Reputation dazu gäbe.

    Das Gericht und seine Mitglieder brauchen die Öffentlichkeit wahrlich nicht zu scheuen. 

     

     

     

    Ps: die Frage nach der unterschiedlichen Reputation von Politikern und Verfassungsrichtern, beantwortet sich damit eigentlich von selbst. Sie ist angesichts der Zugangswege und dem  Grad der öffentlichen Wahrnehmung letztlich auch ein wenig unfair.

  • KK
    Karl K

    Teil II (Rückfahrt Bochum  / Köln) :

     

    Dieses Bundesverfassungsgericht hat Rechtskultur geschaffen. 

     

    " Und wo bleibt das Negative, Herr Kästner? ( Erich Kästner, 1945 plus)

     

    Klar gibt es eindeutig auch.

     

    Wie kann es sein, dass eine altgediente Partei wie die SPD jemanden auf's Ticket setzt, der zuvor im Rahmen der Spendenaffäre in das Beratungsgeheimnis dreier ausgewachsener Richter - in einem Fall gar erfolgreich - einzugreifen sucht. Also in seiner Position bei Verbleiben nicht mehr haltbar ist. 

    Welche Kumpanei zwischen allen Beteiligten &  Parteien ist da zu besorgen, dass so jemand 10 Jahre ûber die schwierigsten Fragen dieses Gemeinwesens (mit)zubefinden hat.

     

    Gender? Aber gewiß. Gerade die ältere Generation der Sorte " Mutti ist doch die Beste" pflegt eine Beißhemmung gegenüber Frauen zu kultivieren. Da bleibt dann schon mal die seit Jahrzehnten vom BVerfG angemahnte gleichwertige Besteuerung von Kapital und Grundeigentum bei eben diesem Gericht auf der Strecke.

     

    Last not least. Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    Es spricht für die Reputation das Gerichts, dass dies weder in die eine noch in die andere Richtung arg auf der Tagesordnung steht.

     

    Das war mal anders - fürwahr.

    Ja, was, wenn das Gericht " ûber die Zäune frißt" ? So Adenauer zum ZDF-Urteil. ( A. befand in seiner rheinländischen Art ûber seinen Skandalminister FJS. ja auch

     " der is sich noch am  entwickeln" ; aber ich schweife ab).

     

    Notstandsgesetze. 

    Es war kein geringerer als Peter Häberle, der diese nicht nur für verfassungswidrig hielt. Sondern in seiner Besprechung der gegenteiligen Entscheidung des BVerfG insinuierte - professoral-elegant durch die Blume - ob es sich hier nicht um verfassungswidrige Verfassungsrechtsprechung handle.

     

    Heute verlaufen diese Linien - und diese sind die entscheidenden " Dollpunkte" - vorrangig gegenüber dem EMGR und dem EuGH.

     

    Grundrechtsausgestaltung im Grundgesetz; Europafestigkeit des roché de bronce(Art. 79 Abs 3 GG); Sozialstaatsgebot; MaastricherVerträge etc.

     

    Wenn ich's recht verstanden habe, hat sich das Gericht zu Europa anfangs etwas weit aus dem Fenster gelehnt, gar " im falschen Wald Holz gehackt". 

    Die sanfte Korrektur des EuGH ließ nicht auf sich warten.

     

    Angesichts der aktuellen Finanzkrise bleibt all das mehr als spannend.

    Wie es weiter geht mit einer demokratischen Rechtskultur in Europa.

     

     

     

  • DF
    Dirk Fleischmann

    @Karl K:

     

    Die Bezeichnung "Technokraten" bezog sich in erster Linie auf die Tatsache, dass die Verfassungsrichter keine gewählten Volksvertreter sind, sondern Entscheidungen in ihrer Eigenschaft als Verfassungsrechtler treffen - Expertenentscheidungen also. Die Bezeichnung sollte mitnichten das Verfassungsgericht abwerten. Sondern mit ihr wollte ich die traurige Tatsache herausarbeiten, dass ein Expertengremium heutzutage über mehr moralische Substanz verfügt, als die gewählten Vertreter des Volkes.

  • KK
    Karl K

    & zum Leserbrief von Dirk Fleischmann, Berlin.

    " ein Komitee von Technokraten" -

     

    Gemach, gemach.

     

    Es war mir nicht vergönnt in dieser hehren Hütte in Karlsruhe zu wirken, aber die kolportierte Perspektive der Adlaten der Nagelmann-Festschrift (Band I u. II ?); also des sog. Dritten Senats der wissenschaftlichen Mitarbeiter, schafft regelmäßig besseren  Einblick und ist amüsanter.

     

    Technokraten ?

    Also eher wohl nicht! Sieht man von - sicherlich nicht zu vernachlässigenden - "Einzel"fällen wie Paul Kirchhof and son ab, verhindert schon das von zwei, drei Politikern geprägte, vordemokratische, auch Hütchenspiel genannte Auswahl"verfahren" eine Technokratenlastigkeit.

     

    Beispiel Ex-MiPrä Peter Müller  mag genügen !

     

    Was aber, wenn - kommt hin und wieder vor -  ne echte Krampe rein"gewählt" wird?

    Schon dann wird das von Christian Rath zu Recht beschworene Kollektiv rührig.

     

    Diese Boxerstaffel ist ja durchaus durch alle Gewichtsklasse bestückt und das ist weniger eine Frage der Gruppendynamik.

     

    Da wird dann z.B. so ein Federgewicht auf sein Quengeln, wann denn endlich mal einer seiner Voten unbeanstandet den Senat passieren würde, mit den Worten " dann müssen Sie nicht immer  son Schei... schreiben" abgebürstet.

     

    Andererseits, " Zirkus Mahrenholz ", ein echtes Schwergewicht, juristischer Technnokrat? sorry,  aber nicht die Bohne; und das nicht nur, weil Bernhard Schlink dazu anschließendes gesagt hat.

     

    Führt man sich all das vor Augen, wäre man gern bei den Beratungen. vor allem aber den " Flurgesprächen etc"  zum Nörigungsparagraphen gern Mäuschen gewesen.

    Die dabei gebildeten Fallbespiele sollen durchaus Stammtischniveau gehabt haben, das Kollektiv regelte all das aber zu der bekannten Entscheidung.

     

    Ein vergleichweise âhnlich schöne Entscheidung beinhaltet die Erfindung eines informationellen Grundrechts. Der die Entscheidung vorbereitende Richter " wußte als ehemaliger Präsident eines  obersten Gerichtes wovon er sprach". Es gelang ihm, den gesamten Senat auf seine Seite zu bringen. Einschließlich den ehemaligen Innenminister und BVerfG-Präsidenten Benda( Benda, ha ha ha, you remember?), der diese -  weitgehend unerwartete - Entscheidung  zudem in der Öffentlichkeit zum Entsetzen seiner Parteigenossen vehement verteidigte.

     

    Ihn kostete das seine schon "beschlossene" Berufung zum EuGH-Präsidenten.

    Und ein Kollege kommentierte einen Besuch dieses Senats zehn Jahre später im Innenministerium mit den Worten " mein Gott, die hatten immer noch Schaum vorm Mund."

     

    Sieht man von Hofverwesern ab, hat man erstaunlicherweise bei den echten Professoren durchweg ein glückliches Händchen gehabt.

     

    Also alles in Butter? sieht man vom Auswahlverfahren ab?

     

    Nunja. Der schwedische Riksdagen entsandte vor Jahren eine Delegation, was es denn mit diesem karlsruher Wunderding auf sich habe.

    Nach ein paar Tagen reisten die Mitglieder wieder ab und befanden - Herbert Wehner läßt grüßen - , " ja wie? 8 Hansels können aufheben, was der Riksdagen beschlossen hat ? Neje tak!" So geht's also auch.

     

    Recht/Politik beim BVerfG ?

    Ich teile dezidiert nicht die Auffassung von Christian Rath dazu.

    Sie führt in die Irre. Und das liegt nicht nur an unterschiedlichen Parametern in dieser Frage.

     

    Es gibt keine unpolitischen Entscheidungen eines Gerichts. Punkt.  Insbesondere natürlich nicht des BVerfG. 

    Wer das als Richter, gleich welcher Gerichtsbarkeit nicht begreift, hat seinen Beruf verfehlt und wird seinem Verfassungsauftrag nicht gerecht.

     

    Warum? Nun, kein Normprogramm ist nie so eindeutig, dass es nicht unterschiedliche Entscheidungen tragen würde. Läßt man Einzelfallgestetze( " Lex Schörner", Lex Gerstenmaier") mal beiseite; rechtliche Regelungen sind immer generell, erfassen mehrere Sachverhalte, haben einen mehrere Entscheidungsmôglichkeiten tragenden "Schmierbereich".  Da Normen in die Zeit hin zudem offen sind, also die ins Auge gefaßten Sachverhalte ihrerseits permanentem Wandel unterworfen sind, nimmt die Indifferenz sogar tendenziell zu.

    Klar gibt es hie und da Richter, die das leugnen. Insbesondere dann, wenn' s Spitz-auf-Knopf steht. Schaut man genauer, dient das lediglich dazu, einen Teilbereich der Entscheidungsfindung dem kollegial-intellektuellem Diskurs zu entziehen. 

    Ende des Oberseminars.

     

    Politische Anbindung der einzelnen Verfassungsrichter?

    Christian Rath hat ein prägnantes Beispiel einer4:4-Entscheidung angeführt.

    Und so ein Könner wie Rolf Lamprecht hat - anders als die sturheil leugnende Grinsebacke von der ARD - natürlich ein wissendes Auge dafür und läßt sich nicht ein X für ein U vormachen.

     

    Ich teile die Hoffnung auf die konsensstiftende Kraft eines Andreas Voßkuhle.

     Von Voraussberechnungen auf zwei Stellen nach dem Komma über anstehende Entscheidungen des Supreme Court sind wir glücklicherweise weit entfernt.

     

    Dieses Bundesverfassungsgericht hat

  • S
    Sich.-Ing.J.Hensel

    Ich lese immer Verfassung, Verfassung, Verfassung.

    Aufgrund des ehemaligen Artikel 146 Grundgesetz gab es im Unternehmen BRD noch nie eine Verfassung. Ehemalig deshalb, da die Gültigkeit des Grundgesetzes mit dem Einigungsvertrag aufgehoben wurde (Art. 4 Ziffer 2 Einigungsvertrag).

     

    http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com