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45 Monate Knast für süchtigen Räuber

■ Landgericht Oldenburg wollte abschrecken

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Raubes und Körperverletzung hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch einen heroinsüchtigen Handtaschenräuber verurteilt. Der 29 Jahre alte Angeklagte hatte im November vergangenen Jahres in Oldenburg insgesamt 17 zumeist ältere Frauen überfallen und ihnen die Taschen entrissen. Dabei schleifte er einige Opfer, die sich an ihre Taschen klammerten, rücksichtslos über das Straßenpflaster. Ältestes Opfer war eine 89 Jahre alte Frau.

Als Motiv gab der ehemalige Schlachtergeselle die Finanzierung seines Rauschgiftkonsums an. Seine Beute betrug nach seinen Darstellungen insgesamt 2.000 Mark. Die sechste Große Strafkammer betonte in der Urteilsbegründung, auch therapiebedürftige Rauschgiftsüchtige müßten für derartige Taten mit einer Haftstrafe büßen. Die Gesellschaft habe schon aus Gründen der Abschreckung einen Anspruch auf Bestrafung.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt. Sie hob in ihrem Plädoyer hervor, daß alte Menschen in ihrem Vertrauen geschützt werden müßten, unbehelligt über Straßen und Plätze gehen zu können. Opfer des Angeklagten hätten sich lange Zeit nicht mehr auf die Straße gewagt. Die Verteidigung hielt eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten für ausreichend. Sie sah die Rauschgiftsucht des Täters als Grund für Strafmilderung an. dpa

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