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3G am ArbeitsplatzMehr Impfdruck für Reinigungskräfte

Für Ungeimpfte gilt ab Mittwoch eine Testpflicht am Arbeitsplatz. Das stellt manche Branchen aus dem Handwerk vor Probleme.

Die neue Testpflicht für Angestellte lässt sich mit deren Arbeitsalltag nicht vereinbaren Foto: Panthermedia/imago

Berlin taz | Die Raumpflegerin ist allein für die Anwaltskanzlei in der badischen Kleinstadt zuständig, morgens gegen sechs Uhr fängt ihre Arbeit an. Sie wohnt in der Nähe ihres Arbeitsorts, ist aber nicht geimpft. Nach den Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes müsste sie jeden Tag vor Schichtbeginn einem Beauftragten ihrer Firma ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum vorlegen, das sie morgens oder am Abend zuvor aufgesucht hat.

„Diese Vorgabe ist von Reinigungsmitarbeiterinnen in kleinen Objekten, die alleine arbeiten, nicht zu erfüllen“, sagt Wolfram Schlegel, Geschäftsführer der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Baden-Württemberg, der taz, „in den kleinen Objekten ist schlichtweg kein zweiter Mitarbeiter da, der ein Testergebnis vor Ort oder ein Zertifikat aus einem Testzentrum überhaupt kontrollieren könnte“.

Das Infektionsschutzgesetz der neuen Ampelkoalition, das an diesem Mittwoch in Kraft tritt, sieht vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte in Arbeitsstätten, in denen „physische Kontakte“ zu anderen „nicht ausgeschlossen werden können“, nur betreten dürfen, wenn sie den Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung von einer Sars-Cov-2-Infektion oder den eines negativen Testergebnisses vorlegen können. Das negative Testergebnis darf kein Selbsttest sein, der zu Hause durchgeführt wurde. Es muss sich um ein Zertifikat aus einem Testzentrum handeln, nicht älter als 24 Stunden, oder um einen Schnelltest, den die Mitarbeiterin unter Aufsicht einer weiteren beauftragten Person vor Ort an der Arbeitsstätte durchgeführt hat.

Der Zentralverband des Handwerks begrüßt die Kontrollen zwar, sieht aber auch Korrekturbedarf. Es brauche eine „Nachbesserung zu den Kontrollvorschriften für solche Betriebe, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren“, erklärte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes.

Für Reinigungskräfte schwer umzusetzen

Die Innungen des Gebäudereinigerhandwerks mit den vielen Teilzeitkräften und Mi­ni­job­be­r:in­nen in der Branche finden die Regelungen besonders schwer umzusetzen. Eine ungeimpfte Reinigungskraft, die allein vor Ort arbeitet, könnte zwar jeden Morgen ein aktuelles negatives Testergebnis aus einem Testzentrum, das sie zuvor aufgesucht hat, mit ihrem Handy abfotografieren und per Mail an ihren Arbeitgeber schicken. „Dies ist aber mit einem Aufwand an Zeit und Kosten verbunden, sodass sich möglicherweise eine Reinigungstätigkeit von zwei Stunden an einem Morgen gar nicht mehr lohnt“, sagt Schlegel.

Bür­ge­r:in­nen haben Anspruch auf zumindest einen kostenlosen Test in einem Testzentrum pro Woche, es kann aber auch mehr kostenfreie Tests geben. Weitere Testkosten müssen die Ungeimpften selbst tragen. Arbeitgeber wiederum müssen zwei Tests in der Woche kostenlos bereitstellen. Getestet werden darf nur unter Aufsicht eines Beauftragten aus der Firma.

Viele im Gebäudereinigerhandwerk sind ungeimpft

Im Gebäudereinigerhandwerk sind viele Mit­ar­bei­te­r:in­nen ohne Schutz gegen Corona. Schlegel schätzt den Anteil der Ungeimpften in der Branche auf „20 bis 40 Prozent“. Viele Mit­ar­bei­te­r:in­nen kämen aus anderen Ländern, etwa aus Osteuropa, und hegten Misstrauen gegen Impfungen.

Die Innung würde sich andere Kontrollmöglichkeiten wünschen. Man müsste „differenzieren“, findet Schlegel. Bei einzeln arbeitenden Reinigungskräften würden ihm tägliche Selbsttests und stichprobenartige Kontrollen genügen.

In größeren Unternehmen gibt es derartige Probleme nicht. Bei Siemens in Nürnberg zum Beispiel gelte schon länger eine 3G-Regel, entsprechend dem Infektionsschutzmaßnahmengesetz in Bayern, berichtet Unternehmenssprecher Wolfram Trost. Die Beschäftigten dort können nur mit Firmenausweisen die Drehkreuze passieren. „Die Firmenausweise wurden zwischenzeitlich gesperrt und der Impfstatus erfragt“, schildert Trost.

Wer den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus erbrachte, dessen Ausweis wurde freigeschaltet – er oder sie kann jetzt wie bisher mit dem Firmenausweis die Drehkreuze passieren. Bei Geimpften ist kein täglicher Nachweis des Impfstatus erforderlich. Ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen dagegen täglich den Nachweis eines zertifizierten negativen Tests erbringen.

Die Wirkung der Impfstoffe lässt mit der Zeit nach. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) empfiehlt eine dritte Booster-Impfung nach sechs Monaten oder sogar schon früher. Aber auch wenn die zweite Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, bleibt der Status „geimpft“ für die ArbeitnehmerInnen nach der derzeitigen Regelung erhalten.

„Es ist kein Auslaufen des Impfstatus nach zweimaliger Impfung geplant“, sagt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Allerdings sei es „nicht ausgeschlossen, dass sich das mit der Zeit ändert“.

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5 Kommentare

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  • Ich verliere jetzt meinen Job als Reinigungskraft, weil ich kein Geld bezahle um arbeiten zu dürfen. Oder Stundenlang nach Feierabend versu he irgendwo getestet zu werden. So verzweifelt kann ich gar nicht sein. Ich hoffe nun, ich finde einen Arbeitgeber, der mir da mehr Unterstützung zukommen lässt. Es ist sowieso kein Traumjob, aber ich lasse mich nicht zu etwas zwingen. Es ist schlicht und ergreifend mein Körper und ich entscheide das immer noch selbst.

    Außerdem arbeite ich immer! allein. Ich sehe nie jemanden aus meiner Firma, weil ich gleich von zu Hause aus, die Objekte anfahre und zum Feierabend direkt wieder nach Hause fahre.

  • Tja, so ist das halt: die Arbeitsbedingungen für "Billig-Löhner" in prekären Arbeitsstellen wird jetzt eben teurer - für die "Ausbeuter"!

  • Wenn der Arbeitgeber das nicht kontrollieren kann, sollte man den Reinigungskräften klar vermitteln, dass es dann zur Kündigung kommen kann und ob nicht eine Impfung die bessere Lösung ist ….

  • Ich bin ja mein eigener Chef und seit 3G kontrolliere ich meinen Impfausweis täglich vor dem Arbeitsbeginn selbst. Das ist ja bestimmt illegal so, aber es funktioniert doch gut, 0% Ungeimpftenqute bei mir bisher.

    Und wegen der Reinigungskraft. Der mit der Begründung „Corona“ nochmal einen zusätzlichen Knüppel zwischen die Beine zu werfen ist schäbig, unanständig und bösartig.

    Die müssen schon morgens um 6 antreten, damit die Damen und Herren in ihren feinen Kostümchen und dunklen Anzügen, die so ab 9 Uhr eintrudeln, ja nicht durch die Anwesenheit niederen Arbeitsvolks belästigt werden. Dafür gibt’s dann Mindestlohn und gerne auch noch vier Minijob-Stellen in vier verschiedenen Unternehmen. Die jetzt zu zwingen noch täglich irgendwelche Zettel in ihrer Freizeit zu besorgen, darauf kommen nur ekelhafte Großkotze. Fui. Bodenspuck.

    Und ich will hier nichts von Impfung hören. Es ist einfach nur falsch diese Leute auf derart schäbige Art und Weise zur Impfung zu nötigen. In dem Moment in dem das Besorgen der Nachweise Arbeitszeit ist können wir weiter reden, vorher nicht.

  • Ich weiß ja nicht wie andere Büros das handhaben, aber bei uns darf die Putzfachkraft nicht Mandant:innen die Tür öffnen. Wenn am Wochenende außerhalb der Kernzeiten geputzt wird, ist also kein Kontakt zu anderen Menschen möglich.