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23 Mark mehr Sozialhilfe

■ Erste Erhöhung zum 1.Juli / Rest nächstes jahr

Vom 1. Juli an wird der Regelsatz für Sozialhilfe um 5,1 Prozent erhöht, Alleinstehende SozialhilfeempfängerInnen bekommen statt 451 Mark jetzt 454, das sind monatlich 23 Mark mehr. Die Erhöhung ist allerdings erst das zweite Drittel des Betrages, der den SozialhilfeempfängerInnen zusteht. Senatorin Uhl kündigte das fehlende Drittel für den Sommer nächsten Jahres an.

Eine gute Nachricht hatte die Senatorin für alle 18 bis 24jährigen. Sie bekamen im letzten Jahr nur 90 Prozent des ihnen zustehenden Geldes zugeteilt. „Wir haben die Begründung auch nie verstanden“, meinte die Senatorin gestern vor JournalistInnen, die Entscheidung sei bei einer Konferenz der Ministerpräsidenten gefallen. Vom 1. Juli an werden die Jugendlichen, sofern sie einen Haushalt führen, wieder volle „Stütze“ bekommen.

Das Problem der Drittelung trat mit der Neugestaltung der Bemessungsgrundlage zu tage. Im letzten Jahr wurden die Regelsätze in der Sozialhilfe nämlich geändert. Das Geld wurde nicht mehr nach einem fiktiv gefüllten Warenkorb zugeteilt, sondern richtete sich jetzt nach dem durchschnittlichen Verbrauch eines Haushaltes. Die aus der neuen Berechnungsgrundlage resultierende Differenz wurde nicht sofort ganz ausgezahlt, sondern gedrittelt, weil die Länder nicht soviel Geld zur Verfügung stellen wollten. Denn zusätzlich zu der Erhöhung mußte die Sozialhilfe auch immer prozentual mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten angehoben werden.

Die erste Erhöhung erfolgte im letzten Jahr, die zweite 1991, die dritte war auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Uhl gab gestern bekannt, daß sich die SozialministerInnen der Länder darin einig seien, den dritten „Nachschlag“ im nächsten Jahr auszuteilen. Anders als bei der diesjährigen Erhöhung können die Länderfinanzminister hierbei noch Ärger machen. Das letzte Drittel ist noch nicht freigegeben. mad

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