19-jährige Schwangere ermordet: 14 Jahre Haft für die Angeklagten

Zwei Männer verbrennen eine Schwangere bei lebendigem Leib. Die 13. Berliner Jugendstrafkammer verurteilt sie zu hohen Haftstrafen.

Der Angeklagte Daniel M.

14 Jahre Haft und besondere Schwere der Schuld: der Angeklagte Daniel M. vor dem Urteilsspruch. Foto: dpa

Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit, Mordlust – fast alle Merkmale, die der Paragraf 211 Strafgesetzbuch auflistet, sieht das Gericht als erfüllt an. 14 Jahre Haft wegen besonderer Schwere der Schuld für die 20-jährigen Angeklagten Eren T. und Daniel M., so lautete am Freitag das Urteil. Damit blieb die 13. Jugendstrafkammer knapp unter der Obergrenze, die das Jugendstrafrecht für Mord und Schwangerschaftsabbruch zulässt. Der Staatsanwalt hatte 15 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Angeklagten verfolgten die zweistündige Urteilsbegründung nahezu regungslos.

Die 19-jährige Maria P. war im achten Monat schwanger, als sie am 22. Januar 2015 gegen 22 Uhr in einem Waldstück in der Köllnischen Heide auf grausame Weise getötet wurde. Zunächst wurden ihr Messerstiche in den Unterleib und Hiebe mit einem Schlagstock beigebracht. Dann wurde sie mit Benzin übergossen und angezündet. Zwischen Brandbeginn und Todeseintritt vergingen laut Obduktionsgutachten mehrere Minuten. Verbrennungsschmerzen seien unerträglich, deshalb trete irgendwann Bewusstlosigkeit ein, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Alex bei der Urteilsbegründung. Die junge Frau sei aber noch einige Schritte gelaufen und habe versucht, sich den brennenden Mantel vom Leib zu reißen. Dazu sei die Erkenntnis gekommen, dass sie von Eren T., dem Vater des ungeborenen Kindes, dem Mann, dem sie vertraute, in einen Hinterhalt gelockt worden war. „Das ist seelische Grausamkeit“, so Alex.

Eren T. und Daniel M. kennen sich aus ihrer Schulzeit in Neukölln. Im Prozess schwiegen sie. Vor der Festnahme bei der Polizei hatten sie sich allerdings gegenseitig belastet. Das Kalkül, den Kopf auf Kosten des anderen aus der Schlinge zu ziehen, ging indes nicht auf. Zeugenaussagen, Funkzellenauswertung, Chats, SMS, DNA-Spuren an Einweghandschuhen, Benzin- und Blutspuren an der Kleidung, Videobilder in einem Fahrstuhl und an einer Tankstelle – fast alle Indizien ging die Vorsitzende durch. Zweifelsfrei sei erwiesen, dass beide Angeklagten „Schritt für Schritt“ an der Planung und Ausführung des Mordes beteiligt waren. „Jeder hatte ein anderes Interesse, aber sie haben sich gut ergänzt.“

„Diese Wochen machen wir es“, lautete einer der letzten WhatsApp-Chats zwischen den Angeklagten. „Er hat eine Überraschung für mich“, schrieb ­Maria P. einer Freundin wenige Stunden vor ihren Tod. Laut Gericht war es Daniel M., der Maria P. im Wald die Messerstiche zufügte. Eren T. habe sie mit Benzin übergossen und angezündet. Maria P. war vielleicht naiv, sagte die Richterin, aber sie sei jung und verliebt gewesen. Eren T. habe sie auf ganz perfide Weise getäuscht. Er, der gegen das Kind war, „hat ihr vorgespielt, dass er sich wieder auf eine Beziehung einlässt“. Eren T. habe gewusst, dass sie ihm überallhin folgen würde, um mit ihm zusammen zu sein.

Daniel M. unterstellte das Gericht, aus Mordlust gehandelt zu haben. Der mehrfach Vorbestrafte habe den Kick gesucht. Laut Zeugenaussagen habe Daniel M. einmal geäußert, wissen zu wollen, wie es sei, einen Menschen sterben zu sehen. Das Motiv von Eren T. beschrieb die Richterin so: Er habe frei sein und sich nicht um Mutter und Kind kümmern wollen. „Deswegen musste das Problem beseitigt werden.“

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