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15.000 Sozialhilfeempfängern rechtswidrig Regelsatz gekürzt

Düsseldorf (dpa) — Knapp 15.000 nordrhein-westfälischen Sozialhilfeempfängern wurden rechtswidrig die Regelsätze zum Existenzminimum gekürzt. Dies geht aus einer landesweiten Überprüfung aller 356.000 Leistungsberechtigten hervor, die NRW-Sozialminister Heinemann (SPD) nach einer Kleinen Anfrage der Grünen veranlaßt hatte. Nach Berechnungen der Grünen liegt der Schaden für die Betroffenen bei über 20 Millionen Mark. Als Gründe für die rechtswidrigen Kürzungen nannten die Sozialämter Verrechnungen von Überzahlungen, Rückzahlungen von Darlehen und Vorschüssen sowie die Abtragung von Schulden gegenüber Dritten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Kürzung unter den Regelsatz jedoch nicht mit dem Bedarfsdeckungsprinzip der Sozialhilfe zu vereinbaren.

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