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10 Jahre Haft für Tötung eines Jungen

Berlin. Weil er 1989 einen sechsjährigen Nachbarsjungen getötet hat, wurde ein 33jähriger Kraftfahrer aus Ost-Berlin nach einem Indizienprozeß gestern zu zehn Jahren Haft verurteilt. In dem seit einem Jahr laufenden Verfahren vor einer Moabiter Schwurgerichtskammer sahen es die Richter als erwiesen an, daß der Mann das Kind mit Spielzeug in seine Wohnung im Bezirk Prenzlauer Berg gelockt, dort erdrosselt und die Leiche dann in einem Karton auf dem Dachboden versteckt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Sexualmordes beantragt. Die Strafkammer vertrat jedoch die Überzeugung, daß dem Kraftfahrer nicht nachzuweisen gewesen wäre, daß er sich sexuell an dem Kind vergangen habe. Möglicherweise habe der einschlägig Vorbestrafte Angst gehabt, durch Erzählungen des Kindes erneut eines Sittlichkeitsdelikts verdächtigt zu werden. Eine Tötung aus Angst vor Entdeckung erfülle laut Urteil jedoch nicht die Mordmerkmale. Die Richter billigten dem Angeklagten wegen einer sexuellen Störung und seiner Alkoholabhängigkeit erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Zwei weitere Morde an zwei Kindern, für die der Mann ursprünglich auch vor Gericht stand, konnten nicht aufgeklärt werden. Die Verfahren wurden eingestellt, nachdem bekannt geworden war, daß die Ostberliner Polizei im Mai 1989 unzulässige Methoden angewandt hatte. dpa