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... und van Hooven?

■ ... hat ein schönes Grundstück

Staatrat Wrocklage fühlte sich zu einem Bekenntnis genötigt: „Die Stadt betätigt sich nicht als Immobilienhai, sondern pflegt einen fairen Umgang mit allen, auch mit ihren prominenten Bürgerinnen und Bürgern.“ Ganz besonders fair ist sie offenbar mit Ex-Banker und CDU-Bundestagskandidaten Eckart van Hooven umgegangen.

Der hatte, so steckte Ex-FDP-Chef und Immobilienmogul Robert Vogel der Morgenpost, vor sechs Jahren von der Stadt ein prima Grundstück zu einem prima Preis erworben. 550.000 Mark für 1618 Quadratmeter in Alsternähe. Weit unter Wert, sagt der bei Immobilienpreisen nicht ganz unkundige Vogel. Dem Wert entsprechend, ganz nach den Regeln der Landeshaushaltsordnung, erklärte gestern Finanzstaatsrat Wrocklage, um dann doch eine nach seinen Angaben zulässige Abweichung zuzugeben: In drei Fällen sei der Senat in den vergangenen 15 Jahren von den Grundstücks-Vergaberegeln abgewichen. Zugunsten van Hoovens und zweier anderer Prominenter, deren Namen die in die Defensive geratene Behörde genausowenig bekanntgeben mag wie die Gründe für die Vorzugsbehandlung.

Im Falle van Hoovens, als ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank wohl kaum auf einen solchen Senats-B-Schein angewiesen, lautet die Begründung Wrocklages für die Vorzugsbehandlung jedenfalls: „Langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandorts.“ uex

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