Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche „Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen“
Schwangerschaftsabbrüche sind bis heute im Strafgesetzbuch geregelt. Cornelia Windscheid ist seit über 30 Jahren Frauenärztin und möchte das ändern.
Paragraf 219a
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland umstritten: verboten, aber straffrei, tabuisiert und hart umkämpft. Die kontinuierliche Berichterstattung der taz hat mit dazu beigetragen, dass der Bundestag im Juni die Abschaffung des Informationsverbots in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Mit Paragraf 218 bleiben Abtreibungen selbst aber weiterhin strafbar. Doch auch dazu läuft die Debatte.
On Abortion – Über Abtreibung