Hunderttausende Berliner geraten jährlich ins Visier der Staatsanwaltschaft, nur weil in ihrer Nähe zufällig ein Verbrechen passierte.
Schlappe für die Sächsische Justiz: In letzter Instanz hat das Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für rechtswidrig erklärt.
Bei der Antinazidemo am 13. Februar hat Sachsens Polizei erneut Handydaten abgefragt. Weder zum Zeitraum noch zur Datenmenge gibt die Staatsanwaltschaft Auskunft.
Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der Betroffenen.
Funkzellenabfragen sollen selten genutzt werden. In Berlin ist das anders, berichtet der Beauftragte für Datenschutz. Betroffene werden selten informiert.
Der Mobilfunkkonzern Telefónica will Bewegungsdaten von Nutzern zu Geld machen. Die Vision: Wer keine Datenspuren hinterlässt, ist nicht mehr relevant.