Karlsruhe sieht die Abschaffung der Störerhaftung als legitim. Rechteinhaber seien durch Webseitensperrungen ausreichend geschützt.
Stephen R. Witts „How Music Got Free“ stellt unbekannte Helden illegalen Filesharings vor. Es ging ihnen nicht um Gewinn, sondern um Kostenloskultur.
Illegale Musik- und Filmportale sind im Netz bald schwerer auffindbar. So will es der Bundesgerichtshof. Ein Erfolg für Musikfirmen und die Gema.
Zwei Männer sind zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie raubkopierte Filme im Netz verbreitet haben. Beide gestanden ihre Taten.
In Leipzig begann am Montag der Prozess gegen Nebenmänner der Betreiber von kino.to. Sie sollen 50.000 Filme raubkopiert haben.
Jedes Urteil zum Musiktausch im Netz erhöht die Unsicherheit bei Nutzern. Wie sollen die durchschauen, was erlaubt ist und was nicht?
Drei Familien waren gegen hohe Abmahngebühren bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Jetzt haben sie ihre Revision verloren und müssen zahlen.
Ein Beschluss stärkt Privatleute, die ihren drahtlosen Netzzugang anderen anbieten. Der Bereitsteller haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.
Schwedische Behörden gehen massiv gegen die Betreiber von Filesharing-Webservern vor. Auch „The Pirate Bay“ ist offline. Mitgründer Peter Sunde ist darüber nicht traurig.
Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.
Sieben Jahre hat es gedauert, bis sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt hat: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder.
Wer im Netz Speicherplatz anbietet, haftet in bestimmten Fällen für Rechtsverletzungen. Der Bundesgerichtshof verschärfte nun die Prüfungspflichten für Plattformbetreiber.
Münchner Richter wollen zwei Pornos aus den USA nicht vor Tauschbörsen im Internet bewahren. Doch ihre Begründung ist eine sehr seltene.
Godfrey Svartholm Warg, Mitgründer von Pirate Bay, wurde zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt. Er behauptete, der Hackerangriff sei ferngesteuert erfolgt.
Leistungsschutzrechte für Tonträger sind nun bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gültig. Kritik kommt vom Verband unabhängiger Musikunternehmen.
Es ist richtig, dass die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden sollen. Den KünstlerInnen hilft das aber nicht.
Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte von Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten kritisiert.
Heimlich hat die UN-Fernmeldeunion einen Standard zur Durchsuchung von Daten im Netz verabschiedet. Die Details wurden durch eine Panne bekannt.
Die Richter des BGH haben Familiensinn bewiesen. Doch das Urteil zu Musik-Downloads von Kindern ist kein Freibrief – und es kommt zu spät.