Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis.
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.
Der Bundestag debattierte über Beihilfe zum Suizid. Die vorgestellten Gesetzentwürfe haben unterschiedliche Beratungskonzepte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid.
Der alte Bundestag hatte nicht entschieden, jetzt gewinnt die Sterbehilfe-Debatte wieder Tempo. Zwei Gesetzesentwürfe liegen schon auf dem Tisch.
Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen, entmündigt.
Seit die Begleitung in den Freitod legal ist, haben die Sterbehilfevereine Zulauf. Auch der 96-jährige Karl T. will selbstbestimmt sterben.
Es gibt diverse Gesetzesvorschläge für die Suizidassistenz, die aber von Sterbehilfevereinen abgelehnt werden. Am Mittwoch debattiert der Bundestag.
Jede krankenversicherte Person in Deutschland hat Anspruch auf Palliativversorgung. Das wissen nur leider die Wenigsten – und das ist nicht gut.
Der ärztlich assistierte Suizid muss in Notlagen möglich werden. Zwei neue Gesetzentwürfe zeigen brauchbare Wege, wie das gehen kann.
Der assistierte Suizid wird kommen. Doch in evangelischen Einrichtungen sollte er nicht möglich sein. Auch aufgrund der deutschen Geschichte.
Das Medikament Natrium-Pentobarbital darf vorerst nicht zur Selbsttötung erworben werden. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag.
Hans-Jürgen Brennecke kämpft für sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ein Betäubungsmittel steht ihm zu, das Gesundheitsministerium blockiert.
Sterbehilfe ist zukünftig erlaubt. Für ÄrztInnen bedeutet das womöglich eine Anpassung ihres Berufsrechts, das Suizidhilfe eigentlich verbietet.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist richtig. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung durch Ärztekammer und Gesetzgeber an.
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung“. Suizidhilfe-Vereine können wieder legal arbeiten.
Seit einem Jahr ist geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten. Die Neuregelung schafft neue Probleme: Trifft sie die richtigen?
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Verbots ab.
Peter Puppe hat sich selbst zum Sterbehelfer ausgebildet. Er hat Methoden ausgekundschaftet, sich zu töten, schmerzfrei, soweit sich das sagen lässt.
Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht.