Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit.
ca. 80 Zeilen / 2399 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Ausland
Typ: Bericht
Flyer verteilen ist kein Verbrechen: Die Polizei hat bei einem Kino-Abend mit Andrea Nahles die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.
ca. 152 Zeilen / 4558 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Bremen Aktuell
Typ: Bericht
Nicht mal die Staatsgewalt nimmt die Gesetze ernst. Dass der Staat sich an Recht und Gesetz hält, ist leider nur ein frommer Wunsch.
ca. 64 Zeilen / 1906 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Kommentar
Polizisten, die sich unter Demonstranten mischen, müssen die Demo-Leitung informieren. Das sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
ca. 150 Zeilen / 4495 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Die Revolutionäre 1.-Mai-Demo ist angekündigt, aber nicht angemeldet. Das ist kein Problem und zum Glück gibt sich auch der Senat entspannt.
ca. 63 Zeilen / 1864 Zeichen
Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Typ: Kommentar
Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.
ca. 416 Zeilen / 12454 Zeichen
Typ: Bericht
Für Rechte und Linke darf es keine unterschiedlichen Regelungen geben. Es gibt nur ein Versammlungsrecht – und das ist auch gut so.
ca. 61 Zeilen / 1825 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Politiker diskutieren über die Verschärfung des Versammlungsrechts. Auf einem Video zeigen Besucher den Hitlergruß.
ca. 144 Zeilen / 4302 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Es war ein Gezerre zwischen staatlichem Gewaltmonopol und Versammlungsfreiheit. Man sollte die Konferenzen in New York und Brüssel stattfinden lassen.
ca. 64 Zeilen / 1894 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Rot-Rot-Grün sollte mit einem liberalen Versammlungsgesetz ein Zeichen setzen, sagt Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linken.
ca. 114 Zeilen / 3419 Zeichen
Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Typ: Interview
Die Camps gab es schon früher und eigentlich ist die Rechtslage klar: Die Demonstranten können Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt selbst bestimmen.
ca. 62 Zeilen / 1840 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Die Versammlungsfreiheit sei „völlig unverhältnismäßig eingeschränkt“, so Amnesty. Es dränge sich der Verdacht auf, das lästige Proteste unterdrückt werden sollten.
ca. 82 Zeilen / 2445 Zeichen
Typ: Bericht
Die Polizei möchte Gipfel-Proteste aus der Innenstadt heraushalten und plant die größte Demo-Verbotszone in der Geschichte Hamburgs.
ca. 94 Zeilen / 2807 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
SPD-Innensenator Andy Grote verspricht Versammlungsfreiheit beim G20-Gipfel. Dennoch bleiben Sorgen um die Bürgerrechte.
ca. 143 Zeilen / 4271 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Er zog bis zum Verfassungsgericht: Michael Fengler hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Zur Demo schaffte er es dann aber doch nicht.
ca. 75 Zeilen / 2248 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Die Karlsruher Richter entschieden am Samstag, dass der „polizeiliche Notstand“ nicht hinreichend belegt worden sei. In der Nacht zum Samstag blieb es in Heidenau ruhig.
ca. 116 Zeilen / 3451 Zeichen
Typ: Bericht
Jede noch so friedliche Kundgebung wird in Niedersachsen polizeilich überwacht. Wurden Daten von Demonstranten an den Verfassungsschutz weitergeleitet?
ca. 137 Zeilen / 4097 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Das Verbot der HoGeSa-Demo in Hannover wurde gekippt. Das ist gut so. Trotzdem muss der Aufmarsch verhindert werden – nur mit anderen Mitteln.
ca. 86 Zeilen / 2578 Zeichen
Typ: Kommentar
Schleswig-Holsteins geplantes Versammlungsgesetz beinhaltet viele Einschränkungen von Grundrechten und nur wenig Lockerungen.
ca. 128 Zeilen / 3836 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Das Landgericht Schleswig entscheidet: Castor-Aktivisten müssen nicht dafür zahlen, dass Polizisten sie gegen deren Willen vom Bahngleis flexen.
ca. 108 Zeilen / 3224 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.