Das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 bleibt unangetastet. Ein Gericht hat die Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde abgewiesen.
Eine Dreiprozenthürde für die Europawahl 2014 verletze die Chancengleichheit von kleinen Parteien, warnt der Jurist Martin Morlok. Sie sei verfassungswidrig, meint er.