SchülerInnen sind nicht zum Religionsunterricht verpflichtet. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten informiert darüber bundesweit.
Eine katholische Bekenntnisschule darf die Aufnahme eines muslimischen Schülers rechtmäßig verweigern, wenn der nicht am Religionsunterricht teilnehmen will.
Religionsunterricht ist Pflicht, genau wie die wöchentliche Andacht: Der Staat gibt Schulen auf – die Kirche stößt mit eigenen Lehranstalten in diese Lücken.
In mehreren deutschen Städten kann man nun islamische Theologie studieren. Dass es so mehr in Deutschland ausgebildete Imame geben wird, ist zweifelhaft.