Der Bundestag hat für eine Besucherbetreuerin zu Unrecht keine Sozialabgaben gezahlt. Ein Gericht urteilte, dass die Frau nicht wie behauptet selbständig war.
Noch im März hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. In der Revision wurde das Urteil nun für nichtig erklärt.