Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Gerichte künftig die Täter zum Tragen eines solchen Geräts verpflichten können. Das Ausmaß häuslicher Gewalt ist erschreckend hoch.
Bei Verstößen gegen Kontaktverbote müssen Opfer häuslicher Gewalt diese selbst aktiv beim Familiengericht anzeigen. Das scheitert in der Praxis häufig.