Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.
Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.