Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.
Karlsruhe hat Mindeststandards für Haftbedingungen in anderen EU-Staaten definiert. Werden sie nicht erfüllt, dürfen Häftlinge nicht ausgeliefert werden.