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26.11.2024 , 21:38 Uhr
Wieder einer aus der links-grünen Blase, der von der Realität eingeholt wird
zum Beitrag26.11.2024 , 21:34 Uhr
Was für ein Nonsens-Artikel. Schuld an einem Vorgang ist derjenige, dessen regelwidriges Verhalten zu einem unerwünschten Erfolg führt und diesen Erfolg voraussehen konnte. Springt jemand auf ein Gleis vor einem herannahenden Zug, ist zwar der Zug der "Gewinner" aber der Geschädigte selbst "schuld"
zum Beitrag27.10.2024 , 09:56 Uhr
Ja, das Strafverfahren und der Strafvollzug dienen der General- u. der Spezialprävention. Zutreffend ist, daß im Bereich der - wie vorliegend - minderen Kriminalität zunächst Einstellungen nach den §§ 153, 153a StPO erfolgen. Macht der Delinquent weiter gibt es Geldstrafen. Die nächste Stufe der Eskalation sind Freiheitsstrafen, die bei denen, die erklären sich sofort wieder festzukleben, nicht zur Berwährung ausgesetzt werden können. Hierfür wäre nämlich unabdingbar, daß eine positive Sozialprognose, § 56 Absatz 1 Satz StGB, gestellt werden kann, was bei den genannten Zeitgenossen nicht gegegben ist
zum Beitrag27.10.2024 , 09:49 Uhr
Das sehe ich nicht. Soweit ich es überblicke, geht der Staat mit den Klimaklebern genauso um, wie mit anderen Strfatäter. Die Kosten des Strafvollzugs sind bei Strafzumessung irrelevant und nicht zu beachten
zum Beitrag09.08.2024 , 01:31 Uhr
Das Fahren ohne Ticket soll umfassend entkriminalisiert werden. Dazu gehören dann auch Fahrten im Fernverkehr
zum Beitrag09.08.2024 , 01:27 Uhr
Würden Sie als Inkassounternehmer eine Forderung kaufen, die sich bisher als uneinbringlich erwiesen hat und deren Schuldner als vermögenslos gilt?
zum Beitrag09.08.2024 , 01:19 Uhr
Eine stellvertretende Anstaltsleiterin einer JVA hat mir gesagt, daß eine Vollauslastung einer JVA bei 85 - 88 % liegt. Denn nur so ist es möglich, Gefangene vorübergehend "zwischenzuparken", für die eine andere Anstalt zuständig ist. Auch kommen immer wieder außerreguläre Fälle wie Beugehaft, Zivilhaft, Organisationsdhaft und Erzwingungshaft vor, für die Kapazitäten vorgehalten werden müssen.
zum Beitrag08.08.2024 , 21:18 Uhr
Ist aber auch stimmig: Die Zahlung nichtbeitreibbarer Geldstrafen haftet die Eigenschaft an, vom Willen der Delinqunten abhängig zu sein. Somit wird der Strafzweck vollkommen verfehlt. Eine Strafe liegt somit nur dann vor, wenn ein Übel auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden kann. Geldstrafen können bei sozial integrierten Personen durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Bei randständigen Personen geht das nicht. Sie haben - freiwillig - die Möglichkeit zu arbeiten. Scheitert auch das, werden sie gegen ihren Willen inhaftiert
zum Beitrag08.08.2024 , 21:08 Uhr
§ 127 SPO ist nicht mehr gegeben, wenn § 265a StGB zur Owi herabgestuft wird
zum Beitrag08.08.2024 , 20:54 Uhr
Da liegen Sie definitiv falsch. Es ist eher so, daß bei Bagatellkriminalität die Eskalierung dezent voranschreitet: Anfangs werden solche Verfahren eingestellt, danach eingestellt gegen Auflage, danach gibt es Geldstrafen. Werden die in letzter Konsequenz nicht gezahlt, erfolgt die Vollstreckung der Ersatzfreiheiutsstrafe. Und letztlich unbedingte Freiheiutsstrafen
zum Beitrag08.08.2024 , 20:45 Uhr
Der Fahrkartenprüfer prüft nicht die Fahrkarte dazu, um den Reisenden die Beförderung zu ermöglichen sondern um festzustellen, ob der Reisende die Vertragsbedingungen erfüllt. Daher ist es auch kein Betrug, wenn der Fahrgast dem Kontrolleur erzählt, er habe ein Ticket, nur nicht dabei. Der Kontrolleur hat die Aufgabe, das gültige Ticket in Augenschein zu nehmen und es auf seine Gültigkeit zu prüfen. In keinem Fall verfügt er über eine Gegenleistung des Beförderungsunternehmers, weil er über eine irrige oder zutreffende Vorstellung darüber ist, der Fahrgast habe ein ungültiges oder gültiges Ticket. Zudem ist im Fall der Beförderungserschleichung der Tabestand on der Regel bereits erfüllt, bevor der Kontrolleur erscheint. Ein Betrug ist damit ausgeschlossen
zum Beitrag08.08.2024 , 20:31 Uhr
§ 265a StGB umfaßt nicht nur das Fahren ohne Ticket im Nahverkehr. Auch so mancher Zeitgenosse dürfte es sich dann überlegen, ob er noch eine Fahrkarte für den ICE von Hamburg nach München benötigt
zum Beitrag11.06.2024 , 08:38 Uhr
Ich hoffe, Sie haben recht mit Ihrer Vermutung
zum Beitrag22.05.2023 , 19:14 Uhr
Dass diese Person keine weiteren Lehraufträge erhalten wird, ist eine konsequente Entscheidung der Hochschule. Unabhängig davon, ob ihre geäußerten Vorwürfe zutreffen, hat sie sich mit ihrer emotionalen Vorgehensweise in den Mittelpunkt der Kritik gestellt. Sie würde als "Lehrerin, für was auch immer" kein Autorität insbesondere an einer Polizeihochule mehr aufbieten können
zum Beitrag21.01.2023 , 16:24 Uhr
Wenn RWE einen Schaden angerichtet hat und der Geschädigte den Nachweis führen kann, muss auch RWE Ersatz leisten
zum Beitrag21.01.2023 , 16:23 Uhr
Eine Aufrechnung kann nur stattfinden, wenn Schuldner und Gläubiger identisch sind. Im Übrigen wäre die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht schlüssig
zum Beitrag