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26.06.2022 , 08:00 Uhr
Auf kombinierten Fuß/Radwegen bewegen sich alle auf der rechten Seite. Sagt die StVO und ist auch sinnvoll so. Welcher Fußgänger geht denn vom Weg runter, wenn ein Rad kommt. Gegen den Verkehr gilt nur bei nicht gleichberechtigten Wegen und dann muss der nicht berechtigte von der Fahrbahn.
zum Beitrag05.01.2022 , 22:56 Uhr
Klar darf der Leser das erfahren, ist noch leicht zu finden. Es ist allerdings auch so ein Unfug, das ständiges Wiederholen wenig hilfreich ist und hier keine relevante Mehrinformationen darstellt.
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