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15.09.2021 , 00:05 Uhr
Hat sich hier jemand mal die Mühe gemacht, die Gerichtsentscheidung zu lesen? Vermutlich nicht. Das Gericht hat sich auf die Grundsätze des BVerfG zur Wahlwerbung gestützt. Diese gelten eben für alle gleich. Darum kann man entweder dem Gericht vorwerfen, das BVerfG nicht verstanden zu haben oder man muss das BVerfG (das nicht in Sachsen sitzt) kritisieren. Davon mal abgesehen, ist es einfach bitter, dass die Grünen und die Linke hier aktiv Wahlwerbung für den III Weg machen - und das noch nichtmal merken. Der Plan dieser bis dahin für die meisten Leute völlig unbekannten Kleinpartei war simpel: Such dir jemand, der leicht zu provozieren ist und genügend Reichweite hat und schon bald kennt dich jeder. und was sagt man - mission completed!! Einfach nur schade und bitter, dass die Grünen darauf reingefallen sind.
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