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08.10.2024 , 21:37 Uhr
Vielen Dank, wir haben den Link im Absatz auch getauscht. Warum der nicht funktioniert, kann ich leider nicht erklären.
zum Beitrag28.09.2024 , 19:52 Uhr
1. In der Verfassung steht nur: "Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer." Von Fraktionen und deren Größen steht da nichts.
Warum die anderen Parteien nicht schon vor Monaten die Geschäftsordnung geändert haben, kann ich auch nur mutmaßen.
zum Beitrag28.09.2024 , 19:49 Uhr
Vielen Dank für das Feedback, ich denke darüber nach. Aber ich fürchte, die Parteien haben sich zusammengesetzt und das, was am Donnerstag passiert ist, war das Ergebnis.
zum Beitrag28.09.2024 , 19:35 Uhr
Tut mir leid, dass das nicht klar wird. Bei zukünftigen Artikeln drücke ich mich deutlicher aus. Es ist ziemlich genau so, wie Sie es beschrieben haben. Die AfD behauptete allerdings, durch diesen Usus sowas wie ein Gewohnheitsrecht zu haben, durch das quasi aus dem Recht auf Vorschlag ein Recht auf Gewähltwerden entsteht.
zum Beitrag28.09.2024 , 19:29 Uhr
Mein Eindruck war auch, dass Treutler überfordert war und die AfD-Fraktionsspitze vollen Druck auf ihn ausgeübt hat. Er selbst gab allerdings in einem Interview an, er habe sich gut behauptet. Ziel der AfD-Strategie sei gewesen, dass die CDU nach Weimar geht.
Und: Wie er in den Landtag kam, legt nahe, dass er kandidiert hat, um Alterspräsident zu werden. Sein Mandat hat er im für die AfD sicheren Wahlkreis Sonneberg I geholt. Dort hatte die AfD ursprünglich einen anderen Kandidaten – der ist aber deutlich jünger und zog überraschend zurück. Sein Kreissprecher gab „persönlich-strategische Gründe“ an. Dann wählte die Sonneberger AfD den 73-jährigen Treutler nach – mit besten Aussichten auf die Alterspräsidentschaft. Hätte er es nicht in den Landtag geschafft: Auch das zweitälteste Mitglied des Parlaments gehört der AfD-Fraktion an.
zum Beitrag27.09.2024 , 15:39 Uhr
In der GO steht allerdings bei § 31 (2) auch:
"Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident muss das Wort der beziehungsweise dem Fraktionsvorsitzenden oder der Vertretung im Amt unverzüglich erteilen. Eine Ge- schäftsordnungsmeldung während einer Rede kommt un- mittelbar nach der Rede zum Aufruf."
Das hat Treutler nicht gemacht. Auch nicht, nachdem er wörtlich bestätigt hat, seine Rede sei zu Ende.
zum Beitrag27.09.2024 , 15:36 Uhr
Interessanter Gedanke. Ich bin ja immer noch sehr gespannt, was der Verfassungsgerichtshof gleich entscheidet. Aber ich glaube, das Wahlergebnis der Landtagswahl kann nicht als Grundlage für die Selbstorganisation des Parlaments genommen werden. Also: Die Mehrheit des Parlaments entscheidet selbst darüber, wie sie ihre Arbeit organisiert. Der:die Präsident:in führt ja vor allem die Geschäfte des Landtags und die Wahl dazu ist ja eine ganz eigene. Darum vermute ich schon, dass diese Wahl, um frei zu sein, auch ohne vorgegebenes Ergebnis sein muss.
Außerdem muss ich auch hier widersprechen: Das Recht der AfD ist strittig, es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu. Darum wird wortwörtlich gestritten. Nicht nur zwischen AfD und den anderen Parteien. Auch Jurist:innen sind sich da nicht einig. Ich empfehle dazu einen Blick in den Verfassungsblog. Und nebenbei: Auch die Landtagsverwaltung versteht die Geschäftsordnung so, dass das Vorschlagsrecht für die Wahl der:des Präsident:in automatisch nach zwei Durchgängen ohne Mehrheit auf die anderen Fraktionen übergeht.
zum Beitrag27.09.2024 , 12:25 Uhr
Vielen Dank für den Einwand. Allerdings muss ich leider ein bisschen widersprechen.
1. Die Nachfolgepartei der SED, namentlich die Linke, hat einmal für fünf Jahre die Landtagspräsidentin gestellt. Das ist zudem nicht irgendein Posten.
2. Um das Vorschlagsrecht ging es in der gestrigen Sitzung nicht direkt.
3. Es gibt die Auffassung, dass folgender Satzteil das Vorschlagsrecht für alle Fraktionen öffnet, weil ansonsten die von der Verfassung gesicherte Freiheit der Wahl beschränkt ist: "... können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden". Vergleichbar steht im BVerfG-Urteil zum Bundestag vom 18. September 24: "Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte." Das Ergebnis in diesem Fall: Landtagspräsident:in kommt aus der AfD. Verfassung schlägt GO. Darum ist die Wirkung der GO nicht klar, sondern umstritten.
Bin aber auch gespannt, was der Gerichtshof in Weimar heute entscheidet.
zum Beitrag19.08.2024 , 14:04 Uhr
Liebe Katrina, da haben sie natürlich recht. Aber zum einen hatte der Artikel hier eine harte Zeichenbegrenzung und wenig Platz (in einem zweiten Artikel bin ich detaillierter auf die Forderungen eingegangen). Zum anderen fühle mich da in einer Zwickmühle: Über die Neonazis und die Gefahr, die von ihnen ausgeht, zu schreiben, halte ich für mindestens ebenso wichtig. Auch in Leipzig auf der Bühne und bei Social Media waren sie entsprechend Thema. Würde ich sie ignorieren und mit Scheuklappen über die Forderungen des CSD schreiben - ich glaube, das wäre falsch. Durch den Satz hatte ich gehofft, meine Zwickmühle transparent zu machen und zum Abschluss einen Wink zu den Forderungen des CSD zu geben. Vielleicht muss ich mir da für das nächste Mal eine Lösung überlegen, dich mich mehr zufriedenstellt.
zum Beitrag01.03.2024 , 10:44 Uhr
Wir haben die Stelle umformuliert, damit das deutlich wird. Danke für den Hinweis.
zum Beitrag01.03.2024 , 10:10 Uhr
Vielen Dank für die Rückmeldung. Mir ist zwar nicht klar, was Sie mit der Formulierung "dumme Gedanken" meinen, aber ich halte das sehr wohl für fraglich, dass die Arbeitspflicht zur Integration beiträgt. Meines Erachtens beinhaltet Integration mehr als "einen Beitrag" leisten. Zudem gibt es das Gesetz seit 1993, seit 2016 mit einer Entschädigung von 80 Cent in der Stunde. Meines Wissens hat es bisher nicht zur Integration beigetragen. Wenn Sie andere Infos haben, lassen Sie es mich gerne wissen.
zum Beitrag01.03.2024 , 10:01 Uhr
Im Saale-Orla-Kreis soll das Geld auf die Bezahlkarte gebucht werden.
zum Beitrag01.03.2024 , 10:01 Uhr
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das stimmt, aber die jetzige Form, mit einer Entschädigung von 80 Cent pro Stunde, das hat Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeführt.
zum Beitrag14.01.2024 , 13:33 Uhr
Hallo Fancybeard, was meinst du mit weniger käuflich?
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