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08.04.2021 , 14:11 Uhr
"Geschenkt" bekommt niemand etwas. Für die Zulassung zum Staatsteil des ersten Examens sind ähnlich viele Leistungen in Form von Klausuren, Hausarbeiten und Praktika zu erbringen wie in einem Bachelorstudiengang. Nimmt man nun noch das universitäre Schwerpunktstudium (Klausuren plus Seminararbeit analog zur Bachelorarbeit) hinzu, dürfte man sich wohl schon über dem Umfang eines Bachelorstudiums befinden.
Der Punkt ist nicht, dass jemand nach einem "nicht bestanden" etwas geschenkt bekommt, sondern vielmehr, dass die bisherige Leistung in jedem anderem Studiengang bereits mit einem Abschluss honoriert wird. Das Jurastudium hingegen erlaubt kein "Sammeln" von Punkten, sondern stellt bis zum bestandenen Examen nur Falltüren auf, die es zu überwinden gilt.
Ein Beispiel für solche Falltüren nennen Sie selbst mit dem "aussieben" in MINT-Fächern. In (fast?) allen Bundesländern findet dies ebenso bei Jura statt. Nennt sich Zwischenprüfung und führt bei einem erheblichen Teil der Studenten zur Exmatrikulation nach dem 4. Semester. Ob Sie die Zwischenprüfung und den Rest des Studiums mit exzellenten Noten meistern, ist völlig unerheblich, da die "zählenden" Punkte eben nur die aus dem Staatsteil und z.T. aus dem Schwerpunktteil sind.
Der Verweis auf ein mangelhaftes Bildungssystem ist an und für sich m.E. immer treffend, hier aber unangebracht. Wer wirklich vollends ungeeignet für ein Studium ist, wird die Zwischenprüfung und die weiteren "Scheine" zur Examenszulassung nicht durchstehen. Im Übrigen dürfte jeder, der so weit kommt einen Bachelor problemlos schaffen.
Der Glaube man würde im Jurastudium einfach gemütlich bis zum Examen spazieren und dann durchfallen, ist unsinn. In der Regel bleibt nur ein Bruchteil der Studenten bis zum Examen über.
Grüße
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