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08.04.2021 , 12:46 Uhr
Keiner soll etwas geschenkt bekommen. Aber die Jurastudierenden erbringen auch universitäre Leistungen vor dem Examen, die grundsätzlich nicht in die Note eingezogen werden - quasi nichts wert sind. Außerdem wird neben dem staatlichen Examen auch ein Schwerpunkt abgeleistet, der über die Leistungen im Grundstudium hinaus weitere Leistungen voraussetzt inklusive einer wissenschaftlichen ABschlussarbeit (idR 50 Seiten). Dadurch wird keinem ein Bachelor geschenkt, sondern die bereits erbrachten Leistungen werden honoriert.
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