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30.03.2021 , 13:00 Uhr
Sehr geehrte Frau Herrmann,
1. Welche konkreten Artikel des Grundgesetzes haben Sie im Rahmen der Prüfung, ob durch das EU-Hilfspaket ein Grundrecht eingeschränkt oder tangiert ist, herangezogen?
2. Verstößt das Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz aus Ihrer Sicht nicht gegen die in Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 GG verankerte Verfassungsidentität?
3. Das Gebot materiell ausgeglichener Haushalte gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG zielt darauf ab, die Entscheidungsfreiheit zukünftiger Haushaltsgesetzgeber zu wahren (vgl. statt vieler nur Dreier/Heun, 3.Auflage, 2018, GG Artikel 109, Randnummer 35; Sachs/Siekmann, 8.Auflage 2018, GG Artikel 109 Randnummer 58 ff.). Der Bundeshaushalt wird dabei auch bei einem Defizit in Höhe von 0,35 % vom Bruttoinlandsprodukt noch als ausgeglichen angesehen. Inwiefern und inwieweit kann die geforderte Entscheidungsfreiheit zukünftiger Haushaltsgesetzgeber überhaupt gewahrt werden, wenn Deutschland notfalls allein im Umfang des gesamten Volumens in Höhe von 750 Milliarden Euro haften muss? Halten Sie es für wahrscheinlich, dass die Defizitgrenze in Höhe von 0,35 % vom Bruttoinlandsprodukt eingehalten werden wird, wenn Deutschland notfalls allein im Umfang des gesamten Volumens in Höhe von 750 Milliarden Euro haften muss?
4. Wie genau soll der Deutsche Bundestag seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung überhaupt noch eigenverantwortlich wahrnehmen können, wenn er die Folgen der Willensentscheidungen der Europäischen Kommission tragen und für diese haften muss?
5. Welche Sicherungsmechanismen, die den Umfang des Volumens, für das Deutschland ggf. haftet, begrenzen können, gibt es im Eigenmittelsystem der Europäischen Union?
6. Michael Roth von der SPD hat erklärt, dass die Gelder aus dem diskussionsgegenständlichen "Corona-Hilfspaket" auch für den Klimaschutz verwendet werden sollen. Das Klima ist durch die Corona-Krise jedoch überhaupt nicht geschädigt worden. Warum also so ein Zweck?
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