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13.09.2023 , 16:31 Uhr
Nöö, leider nicht. Eher Nagelsmann. Aber auch nur für 1 Jahr. Spart Bayern Gehalt und der "hochgelobte" kann wieder an der Seitenlinie sich darstellen.
zum Beitrag13.09.2023 , 15:25 Uhr
Typisch "Kieler" Verwaltungsbeamter. Aus Kiel für Kiel. Dort endet SH in Bordesholm und Raisdorf. "Gemeinsam planen"? Die Bäderbahn ist eine bestehende Trasse und braucht, wenn überhaupt, nur ertüchtigt werden.
"Die Gemeinde Scharbeutz, ein paar Kilometer nordöstlich, wäre bei zwei Parallelstrecken allerdings im Nachteil. Beide würden dann direkt an ihr vorbeiführen. Bei Haffkrug und Sierksdorf wäre es das Gleiche." Warum? Alle drei Gemeinden haben jetzt einen Bahnhof an der Bäderbahn. Diese würde bestehen bleiben, wenn die Strecke erhalten bleibt. Im Gegenteil, Sierksdorf sollte noch einen weiteren Bahnhof (-halt) bekommen. Nämlich am "Hansa-Land" und den dortigen Ferienwohnungen. Ebenso die Verlängerung nach Heiligenhafen und Großenbrode. Die Silos werden immer noch von Touristen genutzt. Insgesamt eine wirklich nicht nachzuvollziehende Aussage des "Kielers". Vielleich fährt er mal ins Ausland. Nach Timmendorfer Strand, Haffkurg, Scharbeuz und Sierksdorf.
zum Beitrag04.09.2023 , 17:22 Uhr
Danke für diesen Artikel. Er spricht mir aus der Seele. Nicht zu vergessen der "Schienenspieler", wie er neuerdings auch vorkommt. Zu erwarten ist dann noch der Penalti, wie demnächst der Elfmeter genannt wird und die Anzahl der Corner.
zum Beitrag09.11.2021 , 14:38 Uhr
Zitat: Das Abitur habe ich mit einer immerhin mittelmäßigen Note geschafft. tatiZ: Nun, wenn von einer Verteilung von oben nach unten gedacht wird, warum auch immer, kommt man auf diese "Ideen". Grunderbe? Von welchem Geld. Die Erbschaft ist eine Eigentumsübertragung. Ansonsten würde das Eigentum (Haus, Auto, Geld) herrenlos werden. Dies könnte dann auch dem Staat zufallen. Macht es aber nicht. Wem soll denn dann das Eigentum des Hinterlassers zufallen?
Auf diese Eigentumsübertragung wird eine Verkehrsssteuer (Erbschaftssteuer) erhoben. Diese wird, unter Berücksichtigung von Freibeträgen, auf Grund der Höhe des Erbes erhoben. Punkt. Alle anderen Überlegungen sind idiologisch oder absurd. Ebenso der Hinweis auf Schenkungen. Schenkungen können, auch mit Freibeträgen, jeder Zeit, nicht nur am Ende eines Lebens, erfolgen. Auch diese Schenkungen als Eigentumsübertragung sind zu versteuern (ebenfalls mit Freibeträgen). Der Text ist ein Sammelsurium von Verteilungsgedanken. Wenn an den Erbschaften "gedreht" werden sollte, dann bei den Freibeträgen und den Ausnahmen. Alles andere ist ein Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum.
zum Beitrag03.08.2021 , 08:50 Uhr
Einen selten so treffenden, guten Artikel gelesen. Mehr davon.
zum Beitrag23.03.2021 , 15:08 Uhr
Tja, Herr Kahlcke, immer einfach auf die SPD zu hacken. In welchem Jahr wurden die Einrichtungen geschlossen? In welchen Jahren wurden die Jugendlichen in das Heim verbracht?
Und nun gebe ich einen Tip(p): Von 2001 bis 2011 war die CDU in Hamburg in der Regierungsverantwortung. Und nun?
zum Beitrag