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03.08.2022 , 13:48 Uhr
Zum einen wäre es schön, wenn die Autorin Abkürzungen wie BIPOC zumindest ein Mal ausschreiben und ggf. erklären würde. Andernfalls drängt sich mir nämlich so ein in-group/out-group-Gefühl auf. Genau dafür sollte doch eine gewisse Sensibilisierung gerade beim Themenkomplex Marginalisierung vorhanden sein.
Zum zweiten stelle ich mir gerade den Shitstorm vor, wenn bei Projekten zu Rassismus/Diskriminierung NICHT Personen aus den (potenziell) Betroffenenkreisen für die Umsetzung angesprochen werden. Argumente wie "kolonialistisches Helfergebaren, Paternalismus" usw. hört man in diesem Zusammenhang immer. Von zwei möglichen Alternativen (mit Betroffenen bzw. ohne Betroffene) sind also beide sch***? Also lassen wir's ganz?
zum Beitrag06.06.2022 , 12:23 Uhr
Ohh, BÖSE Falle! Es geht bei Diskriminierung nicht darum, was der/die Betreffende gemeint hat oder zum Ausdruck bringen wollte, sondern wie es die betroffene Person empfindet. Da "Volksfrontvonjuäa" AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen hat, dass er "cis" als "diskriminierend und verletztend" empfindet, ist es geradezu übergriffig, ihm ein "Weder das Wort cis noch das Wort trans sprechen jemandem die Menschlichkeit ab." an den Kopf zu werfen. Es sei denn ... es sei denn natürlich, es gälten Doppelstandards.
zum Beitrag16.01.2022 , 15:41 Uhr
Genau. Wenn der Polizist ermittelt werden kann, haftet er über seine Berufshaftpflicht (da angeblich nicht vorsätzlich), wenn er nicht ermittelt werden kann, sollte der Dienstherr haften müssen. Alles andere wäre schlicht Unrecht. Ich vermute aber mal, dass der Anwalt mit "vorsätzlicher Körperverletzung" einfach die falsche Strategie gewählt hat. Das war dumm.
zum Beitrag15.01.2022 , 14:57 Uhr
Ernsthafte Frage? Du bist weder durch Polizei, Arbeitsamt, Versicherung oder Banken verpflichtet, Dein Handy irgendwo mit hinzunehmen, Du musst nicht mal eins besitzen. Eine Meldeadresse genügt, unter der Du postalisch erreichbar bist. Wie viele Handys Du besitzt oder mit wessen Handy Du telefonierst, unterliegt auch keinerlei strafrechtlicher Begrenzung.
zum Beitrag24.08.2021 , 22:53 Uhr
Es gibt für einen Mann bei Vergewaltigungsvorwürfen also genau fünf Möglichkeiten:
1. Er war es, gibt vor Gericht alles zu und wird juristisch verurteilt sowie sozial geächtet. 2. Er war es, sagt nichts, jedoch gibt es hinreichende Beweise, worauf er juristisch verurteilt sozial geächtet wird. 3. Er war es, sagt nichts und es gibt keine hinreichende Beweise, worauf er sozial geächtet wird. 4. Er war es nicht, sagt nichts zum Fall, was ihm als Schuldeingeständnis ausgelegt wird, worauf er als schuldig angesehen und sozial geächtet wird. 5. Er war es nicht, gibt ein Statement seiner Sicht zum Fall, was ihm als Täter-Opfer-Umkehr ausgelegt wird, worauf er als schuldig angesehen und sozial geächtet wird.
DAS, GENAU DAS ist der Grund, warum ich mich niemals mit der Sache von sogenannten Feminist*innen gemein machen werde. Ich habe ANGST davor, dass Menschen mit solchen Ansichten in Machtpositionen kommen. Hier geht es nämlich nicht um die moralische Beurteilung einer Tat, hier geht es um die Verurteilung aufgrund eines bloßen TATVORWURFS.
Ob der Vorwurf wie früher Wehrkraftzersetung, Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung oder dann eben in Zukunft Vergewaltigung lautet, spielt für eine Willkürherrschaft überhaupt keine Rolle.
Jetzt kann Fr. Aydemir natürlich von sich geben, was sie will, schließlich ist es ihre Privatangelegenheit, in welchem Verhältnis zum Rechtsstaat und zur Gerechtigkeit sie steht, ob sie Vorlieben für digitale Pranger bei TATVORWÜRFEN und Ausübung von Öffentlichkeitsmacht hat, aber dass die taz, nach meinem Verständnis eine linke Tageszeitung, diesen Ausführungen eine öffentliche Bühne bietet, ist in höchstem Maße bedenklich.
zum Beitrag16.05.2021 , 12:28 Uhr
Nur mal so als Hinweis: Deine "eigenwillige" Grammatik bereitet mir jedes Mal Krämpfe und ich bin daher mittlerweile dazu übergegangen, Deine Beiträge einfach zu überspringen. Das ist schade, denn inhaltlich könntest Du ja unter Umständen durchaus etwas beizutragen haben.
zum Beitrag19.04.2021 , 18:55 Uhr
Ach herrje, da hatten zwei Typen eine spinnerte Idee und schon ist das Netz wieder in Aufruhr und diverse Medien berichten darüber. Die "normale" Reaktion wäre gewesen, den Quatsch einfach nicht zu kaufen und aus. Aber nein, die "Generation beleidigt" muss natürlich wieder eine Frage des Alles daraus machen und den Unsinn bis ins Unermessliche pushen. Jeder sollte sich doch mal eine ganz einfache Frage stellen: Beeinflusst es MEINE Lebensqualität negativ, wenn es in einem Laden "Pinky Gloves" zu kaufen gibt? Habe ich davon einen NACHTEIL? Nein?! Dann Schultern zucken und ignorieren.
zum Beitrag14.02.2021 , 21:36 Uhr
Exakt. Da wird immer von Preisfindung in einem freien Markt gesprochen, aber der Markt ist für Arbeitnehmer eben nicht frei, sobald sie Hartz IV-Betroffene sind.
Sie können nämlich NICHT ihre Vertragsfreiheit geltend machen und den Stundenlohn fordern, der ihnen angemessen erscheint und andernfalls die Vertragsunterschrift verweigern. Denn dann drohen sofort Kürzungen vom Amt.
Mir ist immer wieder unverständlich, wie Marktradikale mit DIESER Art von Eingriffen in die Vertragsfreiheit keinerlei Probleme haben. Das Argument der freien Arbeitgeberwahl zieht auch nicht, wenn man eben nirgendwo den Lohn geboten bekommt, für den man die entsprechende Lohnarbeit verrichten würde.
zum Beitrag14.02.2021 , 21:22 Uhr
Kein Trinkgeld wegen Corona?! Ich lege ein Kissen vor die Wohnungstür, auf dem die Ware abgestellt werden soll. Darauf steht ein Schildchen mit "Danke!" und es liegt Trinkgeld 10%+x drauf. Die liefernde Person bekomme ich nicht mal zu Gesicht.
Wo ist das Problem?
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